PV-Einspeisung 2026 Österreich: Einspeisetarife vergleichen
Sie haben eine Photovoltaikanlage und möchten wissen, ob Ihr aktueller Einspeisetarif noch passt? StruGa Energiepartner prüft bestehende Einspeiseverträge und passende verfügbare Einspeisemöglichkeiten für PV-Anlagen in Österreich. Entscheidend ist nicht nur die beworbene Vergütung pro Kilowattstunde, sondern auch, wie der Preis zustande kommt, welche Vertragsbedingungen gelten und ob Strombezug und Einspeisung sinnvoll zusammenspielen.

PV-Einspeisung mit StruGa - kurz erklärt
StruGa Energiepartner unterstützt Betreiber von Photovoltaikanlagen in Österreich bei der Prüfung von Einspeisetarifen und Einspeiseverträgen. Dabei werden neben der Vergütung pro Kilowattstunde auch Preisbildung, Vertragsbedingungen, Laufzeiten und verfügbare Wechselmöglichkeiten berücksichtigt. StruGa hat seinen Standort in Haid bei Ansfelden in Oberösterreich und betreut PV-Kunden österreichweit.
StruGa ist dabei kein Netzbetreiber und keine Stromabnahmestelle, sondern unterstützt als Energievermittler bei der Prüfung und Vermittlung passender verfügbarer Einspeiseangebote aus dem Anbieter- und Partnerportfolio.
OeMAG-Marktpreis September 2026: 10,168 ct/kWh
Für September 2026 beträgt der von der OeMAG veröffentlichte Marktpreis für Photovoltaik und andere Energieträger außer Windkraft 10,168 ct/kWh. Der zu vergütende Marktpreis wird monatlich im Nachhinein ermittelt.
Der OeMAG-Marktpreis ist ein wichtiger Referenzwert, aber nicht automatisch für jede PV-Anlage die wirtschaftlich beste Lösung. Andere Abnehmer können unterschiedliche Preis- und Vertragsmodelle anbieten.
Stand: 7. Oktober 2026 · Quellen: OeMAG Marktpreis · E-Control Photovoltaik-Vergleich
Was ist ein PV-Einspeisetarif?
Eine Photovoltaikanlage erzeugt häufig mehr Strom, als im selben Moment im Gebäude verbraucht wird. Dieser Überschuss fließt in das öffentliche Stromnetz. Für die vom Abnehmer übernommene Energie erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung.
Diese Vergütung wird häufig als Einspeisetarif, Einspeisevergütung oder Vergütung für eingespeisten PV-Strom bezeichnet. Der zugrunde liegende Vertrag über die Abnahme des eigenerzeugten Stroms wird im Elektrizitätswirtschaftsgesetz als Abnahmevertrag bezeichnet.
Wer seinen PV-Strom verkaufen beziehungsweise einen Abnehmer für überschüssigen PV-Strom sucht, sollte daher nicht nur nach dem höchsten angezeigten Cent-Wert suchen. Preisbildung, Laufzeit, Kündigungsregeln, Voraussetzungen und mögliche Kombinationen mit einem Strombezugstarif können das Gesamtergebnis verändern.
Wer hilft bei der Auswahl eines PV-Einspeisetarifs?
StruGa Energiepartner unterstützt PV-Betreiber bei der Prüfung bestehender Einspeiseverträge und bei der Suche nach passenden verfügbaren Einspeisemöglichkeiten. Dabei wird nicht nur die aktuelle Vergütung betrachtet, sondern auch, wie der Tarif zustande kommt und welche Vertragsbedingungen gelten.
StruGa unterstützt als Energievermittler nicht nur bei Strom- und Gasverträgen, sondern auch bei der Prüfung und Vermittlung verfügbarer PV-Einspeisetarife. Bei der Suche nach solcher Unterstützung werden teilweise auch Begriffe wie Energiemakler für PV-Einspeisung verwendet.
Geprüft werden passende Möglichkeiten aus dem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio. StruGa behauptet nicht, automatisch jeden am österreichischen Markt verfügbaren Abnehmer abzubilden.
PV-Einspeisetarife Österreich 2026 vergleichen
Ein sinnvoller Vergleich stellt mehrere Vergütungs- und Vertragsmodelle gegenüber. Dabei sollte nicht nur die Vergütung in Cent pro kWh betrachtet werden.
| Modell | Vergütung | Was sollte geprüft werden? |
|---|---|---|
| Marktpreis-Modell | Kann sich mit dem Markt verändern | Preisbildung, Schwankungen, Abrechnung und Vertragsbedingungen |
| Einspeisetarif eines Energieanbieters | Je nach Anbieter und Produkt unterschiedlich | Vergütung, Bindung, Kündigung und mögliche Voraussetzungen |
| Partner- oder Gemeinschaftslösung | Abhängig vom jeweiligen Modell | Teilnahmebedingungen, Vergütung und Abrechnung |
| Kombinierte Lösung | Einspeisung und Bezug werden gemeinsam betrachtet | Gesamtkosten und Gesamtertrag statt einzelner Cent-Werte |
StruGa Energiepartner prüft deshalb nicht nach dem Prinzip „ein Tarif passt für jeden“. Stattdessen wird die bestehende Situation mit passenden aktuell verfügbaren Möglichkeiten aus dem Anbieter- und Partnerportfolio verglichen.
Bestehenden Einspeisevertrag prüfen lassen
Senden Sie uns Ihre aktuelle Einspeiseabrechnung oder die wichtigsten Vertragsdaten. Wir ordnen die Ausgangssituation ein und prüfen passende verfügbare Möglichkeiten.
Warum der höchste Einspeisepreis nicht automatisch der beste Tarif ist
Schon kleine Unterschiede pro Kilowattstunde können sich bei größeren Einspeisemengen summieren. Trotzdem ist der reine Preis nur ein Teil der Entscheidung.
Vergütung & Preisbildung
Ist die Vergütung fix, variabel, indexiert oder an einen Marktpreis gekoppelt?
Laufzeit & Bindung
Wie lange gilt der Vertrag und gibt es eine vertragliche Bindung?
Kündigungsbedingungen
Welche Fristen und Voraussetzungen gelten für eine Vertragsbeendigung oder einen Wechsel?
Mengen & Voraussetzungen
Gibt es Bedingungen zur Anlagengröße, Einspeisemenge oder technischen Ausgestaltung?
Strombezug
Muss oder soll gleichzeitig ein bestimmter Strombezugstarif abgeschlossen werden?
Weitere Entgelte
Gibt es Grundentgelte oder sonstige vertragliche Kosten, die das Ergebnis beeinflussen?
OeMAG-Marktpreis 2026: Was er für PV-Einspeiser bedeutet
Die OeMAG ist eine bekannte Möglichkeit für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Anlagen. Für Photovoltaik und andere Energieträger außer Windkraft veröffentlicht die OeMAG 2026 einen monatlich im Nachhinein ermittelten Marktpreis.
Dieser Marktpreis ist für viele PV-Betreiber eine wichtige Vergleichsgröße. Er sollte aber nicht isoliert betrachtet werden. Alternative Abnehmer können andere Preis- und Vertragsmodelle anbieten, die je nach Anlage und Vertragsbedingungen besser oder schlechter zur jeweiligen Situation passen können.
OeMAG weist für September 2026 bei Photovoltaik und anderen Energieträgern außer Windkraft 10,168 ct/kWh aus. Laut OeMAG wird der Marktpreis zu Beginn des jeweiligen Folgemonats veröffentlicht.
Kann man den Einspeisetarif bzw. Einspeisevertrag wechseln?
Grundsätzlich kann ein Wechsel des Abnehmers möglich sein. Ob und wann er sinnvoll beziehungsweise vertraglich möglich ist, hängt jedoch vom bestehenden Abnahmevertrag, den Kündigungsbedingungen, dem neuen Abnehmer und den technischen beziehungsweise energiewirtschaftlichen Voraussetzungen ab.
Vor einem Wechsel sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
StruGa kann den bestehenden Einspeisevertrag einordnen und bei einer passenden verfügbaren Wechselmöglichkeit die nächsten Schritte begleiten. Ein Wechsel wird nicht pauschal versprochen.
Zählpunkt, Netzbetreiber und Abnehmer: drei Dinge, die man trennen sollte
Für Einspeisung und Entnahme werden energiewirtschaftlich getrennte Rollen und Zählpunkte beziehungsweise Abrechnungspunkte verwendet. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz sieht grundsätzlich einen Zählpunkt je Energieflussrichtung vor.
Der Netzbetreiber ist für das örtliche Stromnetz und die Netzinfrastruktur zuständig. Der Abnehmer beziehungsweise Lieferant mit Abnahmevertrag übernimmt den eingespeisten Strom. Ein Wechsel des Abnehmers ändert daher nicht automatisch den zuständigen Netzbetreiber.
Wenn Sie Ihre Zählpunktbezeichnung nicht kennen, finden Sie dazu eine eigene Anleitung: Zählpunktnummer finden.
Müssen Strombezug und PV-Einspeisung beim selben Anbieter sein?
Nein, nicht zwingend. Nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz haben Eigenerzeuger das Recht, einen Abnahmevertrag mit einem Lieferanten ihrer Wahl abzuschließen, sofern dieser Abnahmeverträge anbietet.
Deshalb sollten Bezugstarif und Einspeisetarif getrennt bewertet werden. Gleichzeitig ist eine gemeinsame Gesamtrechnung sinnvoll, weil manche Angebote Voraussetzungen oder Kombinationen mit einem Strombezugstarif vorsehen können.
Einspeisen oder PV-Strom selbst verbrauchen?
Eine gute PV-Strategie besteht nicht ausschließlich aus Einspeisung. Auch der Eigenverbrauch spielt eine zentrale Rolle.
Nutzen Sie Ihren selbst erzeugten Strom direkt, müssen Sie diese Kilowattstunden nicht aus dem Netz beziehen. Deshalb kann es sinnvoll sein, Verbrauch und Erzeugung besser aufeinander abzustimmen.
Wärmepumpe, Elektroauto, Warmwasserbereitung, Kühlung oder andere Verbraucher können den Eigenverbrauch erhöhen. Gleichzeitig bleibt die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom wichtig.
Die passende Lösung besteht daher häufig aus einer Kombination: Eigenverbrauch sinnvoll nutzen und den verbleibenden Überschuss zu passenden Konditionen einspeisen.
Für wen lohnt sich ein Einspeisetarif-Vergleich?
Private Haushalte
Bei Einfamilienhäusern sollte geprüft werden, wie viel PV-Strom selbst genutzt und wie viel eingespeist wird. Bezug und Einspeisung gehören in eine gemeinsame Betrachtung.
Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Betriebe verfügen häufig über größere Anlagen und gleichzeitig über einen relevanten Tagesverbrauch. Dadurch können bereits kleine Tarifunterschiede stärker wirken.
Gewerbe & Unternehmen
Unternehmen mit Photovoltaik sollten erzeugten Strom, betrieblichen Verbrauch und Einspeisung gemeinsam bewerten. Bei höheren Mengen wird die Vertragsprüfung besonders relevant.
Auch Vereine, Gemeinden und Betreiber größerer PV-Anlagen können von einer strukturierten Prüfung profitieren, wenn Einspeisemenge und Vertragsbedingungen wirtschaftlich relevant sind.
So prüfen wir Ihren PV-Einspeisetarif
StruGa Energiepartner hat seinen Standort in Haid bei Ansfelden in Oberösterreich und unterstützt PV-Betreiber österreichweit bei der Prüfung von Einspeiseverträgen, Einspeisetarifen und passenden verfügbaren Wechselmöglichkeiten.
Unterlagen ansehen
Wir betrachten Ihren aktuellen Einspeisevertrag, Ihre Einspeiseabrechnung und die für den Vergleich relevanten Anlagendaten.
Möglichkeiten vergleichen
Anschließend prüfen wir passende aktuell verfügbare Einspeiselösungen aus unserem Anbieter- und Partnerportfolio.
Entscheidung einordnen
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung. Wenn der bestehende Vertrag weiterhin gut passt, muss nicht automatisch gewechselt werden.
PV-Einspeisetarif kostenlos prüfen lassen
Für die klassische Tarifprüfung fällt für Kunden kein separates Beratungshonorar an. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.
Was brauchen wir für die Prüfung?
Für eine erste Einordnung reichen häufig bereits die aktuelle Einspeiseabrechnung oder der bestehende Einspeisevertrag. Je nach Anlage und gewünschter Gesamtprüfung können zusätzliche Angaben sinnvoll sein.
Sie müssen nicht vorab jedes Detail zusammensuchen. Senden Sie zuerst die vorhandenen Unterlagen. Falls etwas fehlt, kann StruGa die zusätzlich benötigten Angaben gezielt anfordern.
FAQ zu PV-Einspeisetarifen in Österreich 2026
Die wichtigsten Fragen zu Einspeisetarif, Einspeisevertrag, OeMAG, Strombezug und der Prüfung durch StruGa kurz beantwortet.
Welcher PV-Einspeisetarif ist in Österreich der beste?
Einen pauschal besten Einspeisetarif gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Vergütung, Preisbildung, Vertragsbedingungen, Einspeisemenge und mögliche Voraussetzungen. Deshalb sollte die konkrete Anlage geprüft werden.
Kann StruGa meinen Einspeisetarif prüfen?
Ja. StruGa Energiepartner prüft den bestehenden Einspeisevertrag, ordnet die aktuelle Vergütung und Vertragsbedingungen ein und kann passende verfügbare Möglichkeiten aus dem Anbieter- und Partnerportfolio gegenüberstellen.
Kann ich meinen Einspeisevertrag wechseln?
Grundsätzlich kann ein Wechsel des Abnehmers möglich sein. Ob und wann gewechselt werden kann, hängt unter anderem von Vertragsbindung, Kündigungsfrist, neuem Abnehmer und den erforderlichen Voraussetzungen ab.
Müssen Strombezug und Einspeisung beim selben Anbieter sein?
Nein, nicht zwingend. Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz räumt Eigenerzeugern das Recht ein, einen Abnahmevertrag mit einem Lieferanten ihrer Wahl abzuschließen, sofern dieser Abnahmeverträge anbietet. Einzelne Produkte können jedoch eigene Voraussetzungen haben.
Was ist der OeMAG-Marktpreis?
Die OeMAG veröffentlicht für Photovoltaik und andere Energieträger außer Windkraft einen monatlich im Nachhinein ermittelten Marktpreis. Für September 2026 beträgt er 10,168 ct/kWh. Stand der Prüfung: 7. Oktober 2026.
Ist ein fixer oder variabler Einspeisetarif besser?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein fixer Wert kann mehr Planbarkeit geben, während variable Modelle stärker auf Marktbewegungen reagieren können. Entscheidend sind die konkrete Preislogik und die übrigen Vertragsbedingungen.
Welche Unterlagen brauche ich für einen Vergleich?
Am hilfreichsten sind eine aktuelle Einspeiseabrechnung und der bestehende Einspeisevertrag. Je nach Fall können außerdem Einspeisezählpunkt, Einspeisemenge, Anlagengröße, Netzgebiet und der aktuelle Strombezugstarif relevant sein.
Unterstützt StruGa auch größere PV-Anlagen?
StruGa unterstützt neben Privathaushalten auch Landwirtschaft, Gewerbe, Unternehmen und weitere Betreiber mit größeren Einspeisemengen. Bei komplexeren Anlagen wird zuerst geprüft, welche Daten und Vertragsinformationen benötigt werden.
Ist die Prüfung des Einspeisetarifs kostenlos?
Für die klassische Tarifprüfung fällt für Kunden kein separates Beratungshonorar an. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.
Betreut StruGa PV-Kunden österreichweit?
Ja. StruGa Energiepartner hat seinen Standort in Haid bei Ansfelden in Oberösterreich und unterstützt PV-Betreiber österreichweit bei der Prüfung von Einspeiseverträgen und passenden verfügbaren Einspeisemöglichkeiten.
Jetzt Einspeisevertrag prüfen lassen
Sie möchten wissen, ob Ihr aktueller PV-Einspeisetarif noch zu Ihrer Anlage passt? Senden Sie uns Ihre vorhandenen Unterlagen. StruGa ordnet Ihre Situation ein und prüft passende verfügbare Möglichkeiten.

