AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen, die unter dem gemeinsamen Außenauftritt StruGa Energiepartner / StruGa.at gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern angeboten oder erbracht werden.
StruGa Energiepartner / StruGa.at ist derzeit der gemeinsame geschäftliche Außenauftritt folgender selbständiger Unternehmer:
Patrick Stöhr
Einzelunternehmer
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 2
4053 Haid
Österreich
Jochen Kaiser
selbständiger Unternehmer
Sichelweg 4
4055 Pucking
Österreich
E-Mail:
info@struga.at
Telefon:
+43 7202 71071
Website:
www.struga.at
StruGa Energiepartner bzw. StruGa.at ist derzeit kein eigener Rechtsträger. Die Bezeichnungen dienen als gemeinsamer geschäftlicher Außenauftritt. Vertragspartner einer konkreten Leistung ist der jeweils im Auftrag, Angebot, Vertragsdokument oder sonstigen Geschäftsvorgang ausgewiesene Unternehmer.
Für die im Rahmen des neuen Kundenservice-Systems verwendete Service- und Auskunftsvollmacht für Strom und Gas, den Einzelauftrag für verbindliche Vertragsaktionen sowie den Zahlungsdaten- und SEPA-Änderungsauftrag ist derzeit Patrick Stöhr, Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung StruGa Energiepartner, der in den jeweiligen Dokumenten bezeichnete Bevollmächtigte bzw. Auftragnehmer, sofern im konkreten Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Aus dem gemeinsamen Außenauftritt entsteht für Jochen Kaiser keine automatische Befugnis, eine Patrick Stöhr erteilte Vollmacht oder einen an Patrick Stöhr gerichteten Einzelauftrag auszuüben.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor oder bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt und wirksam in das jeweilige Vertrags- oder Auftragsverhältnis einbezogen wurden.
Weitere gesetzlich erforderliche Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.
2. Leistungen von StruGa Energiepartner
Unter dem Außenauftritt StruGa Energiepartner werden Kunden im Zusammenhang mit Strom- und Gasverträgen unterstützt. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Tarifinformation und Tarifprüfung,
- Vergleich ausgewählter verfügbarer Strom- und Gastarife,
- Aufbereitung und Erläuterung von Tarifangeboten,
- kaufmännische und tarifbezogene Plausibilitätsprüfung von Energieabrechnungen,
- Unterstützung bei der Vertragsanbahnung und Vermittlung,
- Vorbereitung und Weiterleitung erforderlicher Unterlagen,
- Unterstützung beim Lieferantenwechsel,
- laufende Kundenbetreuung und Servicekommunikation,
- Statusabfragen und Kommunikation mit Energieanbietern oder Netzbetreibern im zulässigen und beauftragten Umfang.
StruGa Energiepartner ist kein Energieanbieter und kein Netzbetreiber. Strom und Gas werden ausschließlich vom jeweiligen Energieanbieter geliefert.
Im Rahmen der Tätigkeit kann mit Energieanbietern, Vertriebsplattformen, Abwicklungspartnern und anderen Kooperationspartnern zusammengearbeitet werden.
Tarifvergleiche und Empfehlungen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Angeboten und Tarifinformationen.
Eine vollständige Abbildung sämtlicher am österreichischen Markt verfügbarer Energieangebote wird nicht zugesagt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Kunden haben jene Angaben vollständig und richtig bereitzustellen, die für die gewünschte Bearbeitung erforderlich sind.
Dazu können insbesondere gehören:
- Name und Anschrift,
- Zählpunktbezeichnung,
- Verbrauchsdaten,
- aktueller Energieanbieter und Tarif,
- Vertragslaufzeit, Bindung und Kündigungsfrist,
- Geburtsdatum, soweit erforderlich,
- Firmen- und Unternehmensdaten,
- UID-Nummer, soweit erforderlich,
- sonstige für den jeweiligen Vorgang erforderliche Vertragsdaten.
Änderungen wesentlicher Angaben sind mitzuteilen, wenn sie für einen laufenden Auftrag relevant sind.
Bei Unklarheiten können Rückfragen gestellt, Nachweise verlangt oder Bearbeitungen bis zur Klärung ausgesetzt werden.
4. Service- und Auskunftsvollmacht
Für bestimmte Kundenserviceleistungen kann der Kunde Patrick Stöhr, Einzelunternehmer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung StruGa Energiepartner, eine Service- und Auskunftsvollmacht für Strom und Gas erteilen.
Der Umfang der Vollmacht richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom Kunden erteilten Vollmachtsdokuments.
Die Service- und Auskunftsvollmacht dient insbesondere dazu, im dort festgelegten Umfang:
- Auskünfte einzuholen,
- Vertrags- und Abrechnungsinformationen abzufragen,
- Statusinformationen einzuholen,
- mit Energieanbietern oder Netzbetreibern zu kommunizieren,
- Unterlagen anzufordern oder weiterzuleiten,
- Servicevorgänge organisatorisch zu begleiten.
Die Service- und Auskunftsvollmacht ist keine Generalvollmacht. Sie berechtigt insbesondere nicht automatisch zur Kündigung eines Vertrages, zu verbindlichen Vertragsänderungen, zu Änderungen von Bankdaten oder zu Änderungen eines SEPA-Lastschriftverhältnisses.
Auch der Abschluss eines neuen Energieliefervertrages wird nicht allein durch die Service- und Auskunftsvollmacht ausgelöst. Hierfür ist eine ausdrückliche Entscheidung bzw. Beauftragung des Kunden entsprechend dem jeweiligen Abschlussprozess erforderlich.
5. Verbindliche Vertragsaktionen und Einzelaufträge
Soll Patrick Stöhr im Rahmen von StruGa Energiepartner eine rechtlich oder wirtschaftlich verbindliche Handlung für den Kunden veranlassen, die nicht von der Service- und Auskunftsvollmacht umfasst ist, ist grundsätzlich ein gesonderter Einzelauftrag für verbindliche Vertragsaktionen erforderlich.
Dies betrifft insbesondere eine ausdrücklich durch StruGa vorzunehmende Kündigung oder sonstige verbindliche Vertragsaktion.
Solche Handlungen werden ausschließlich innerhalb des konkret erteilten Einzelauftrags ausgeführt.
Eine Vollmacht oder ein früherer Auftrag wird nicht automatisch auf andere Verträge, Zählpunkte, Energieanbieter oder zukünftige Vertragsaktionen erweitert.
Anbieter- oder netzbetreiberspezifische Formulare, Identifikationsverfahren, Kundenportale oder sonstige zwingende Abwicklungsvorgaben bleiben unberührt.
6. Bankdaten und SEPA
Änderungen von Bankverbindungen, Zahlungsdaten oder SEPA-bezogenen Informationen sind von der allgemeinen Service- und Auskunftsvollmacht nicht umfasst.
Eine entsprechende Bearbeitung erfolgt nur aufgrund eines gesonderten schriftlichen Zahlungsdaten- und SEPA-Änderungsauftrags und ausschließlich innerhalb des darin festgelegten Umfangs.
Ein von StruGa verwendeter Zahlungsdaten- und SEPA-Änderungsauftrag ist selbst kein SEPA-Lastschriftmandat des jeweiligen Energieanbieters.
Verlangt ein Energieanbieter ein eigenes SEPA-Mandat, ein eigenes Änderungsformular, eine Identifikation oder eine Änderung über sein Kundenportal, ist dieses Verfahren zusätzlich bzw. vorrangig einzuhalten.
Patrick Stöhr, Jochen Kaiser und selbständige Vertriebspartner verlangen im Rahmen des StruGa-Kundenservice keine Passwörter, PINs, TANs oder 2FA-Codes von Kunden.
Kundengelder werden von selbständigen Vertriebspartnern nicht entgegengenommen.
7. Lieferantenwechsel und Kündigungen
Bei einem regulären Lieferantenwechsel erfolgt die Abwicklung grundsätzlich nach dem Prozess des ausgewählten neuen Energieanbieters.
Wird die Kündigung des bisherigen Energieliefervertrages bereits vom neuen Energieanbieter im Rahmen des Lieferantenwechsels durchgeführt, wird durch StruGa grundsätzlich keine zusätzliche parallele Kündigung veranlasst.
Eine gesonderte Kündigung durch StruGa erfolgt nur, wenn dies im konkreten Fall erforderlich ist, vom Kunden ausdrücklich durch einen entsprechenden Einzelauftrag beauftragt wurde und dadurch keine Doppelbearbeitung mit einem bereits laufenden Lieferantenwechsel ausgelöst wird.
Kündigungsfristen, Bindungen und sonstige Bedingungen des bestehenden Energieliefervertrages richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den Bedingungen des Energieanbieters.
8. Selbständige Vertriebspartner
Im Rahmen von StruGa Energiepartner kann bei Kundeninformation, Datenerfassung, Vermittlung und Betreuung mit selbständigen Vertriebspartnern zusammengearbeitet werden.
Selbständige Vertriebspartner erhalten allein aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit StruGa keine allgemeine rechtsgeschäftliche Außenvertretungsmacht für Patrick Stöhr oder Jochen Kaiser.
Ohne ausdrückliche, für den jeweiligen Vorgang bestehende Befugnis dürfen selbständige Vertriebspartner insbesondere nicht:
- eigenmächtig Verträge kündigen,
- verbindliche Vertragsänderungen erklären,
- Bank- oder SEPA-Daten eigenmächtig ändern,
- Vergleiche oder rechtliche Anerkenntnisse abgeben,
- Rechtsberatung erteilen,
- Kundengelder entgegennehmen,
- Passwörter, PINs, TANs oder 2FA-Codes verlangen oder übernehmen.
Eine im Einzelfall ausdrücklich eingeräumte weitergehende Befugnis muss sich aus dem konkreten Auftrag oder einer gesonderten Autorisierung ergeben.
Kritische Vertragsaktionen, insbesondere Kündigungen sowie Bank- und SEPA-bezogene Vorgänge, werden zentral über Patrick Stöhr bzw. ausdrücklich intern autorisierte Bearbeiter abgewickelt.
9. Vergütung und Provisionen
Der übliche Tarifcheck und die Vermittlungsunterstützung für Strom- und Gasverträge sind für Kunden gegenüber StruGa grundsätzlich kostenlos, sofern nicht vorab ausdrücklich eine kostenpflichtige Zusatzleistung vereinbart wurde.
Für erfolgreiche Vermittlungen können Provisionen von Energieanbietern, Vertriebsplattformen oder Kooperationspartnern bezogen werden.
Die Höhe oder Struktur solcher Vergütungen kann je nach Anbieter, Produkt oder Kooperationspartner unterschiedlich sein.
Empfehlungen berücksichtigen insbesondere die vom Kunden übermittelten Daten, Tarifkonditionen, Verbrauch, Preisgarantien, Bindungen, Wechselmöglichkeiten und erkennbare wirtschaftliche Auswirkungen.
Wird im Einzelfall eine kostenpflichtige Zusatzleistung angeboten, erhält der Kunde vor Beauftragung eine klare Information über Leistung und Preis. Kosten entstehen erst aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.
10. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung
Im Rahmen von StruGa Energiepartner wird keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Finanzberatung erbracht.
Informationen zu Energietarifen, Preisen, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Marktbedingungen oder allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen dienen der Energieberatung und Kundeninformation und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
StruGa übernimmt keine gerichtliche oder behördliche Rechtsvertretung.
Eine formelle Vertretung in Streit-, Schlichtungs-, Gerichts- oder Behördenverfahren ist nicht Bestandteil der üblichen Serviceleistung.
Sollte in einem besonderen Einzelfall eine weitergehende Unterstützung erforderlich sein, erfolgt diese nur nach gesonderter Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und des konkreten Umfangs.
11. Vertrag mit dem Energieanbieter
Der Energieliefervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Energieanbieter zustande.
Für den Energieliefervertrag gelten die Vertragsunterlagen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preisblätter, Tarifbedingungen und sonstigen Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
StruGa kann den Abschluss vorbereiten, vermitteln oder Unterlagen im Auftrag des Kunden bzw. entsprechend dem vorgesehenen Anbieterprozess weiterleiten.
Über Annahme oder Ablehnung eines Vertrages, Bonitätsprüfung, Energiepreis, Belieferung, Abrechnung und anbieterseitige Prozesse entscheidet der jeweilige Energieanbieter.
12. Rücktritt, Widerruf und Vollmachtswiderruf
Energieliefervertrag
Rücktritts- oder Widerrufsrechte betreffend den Energieliefervertrag richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vertragsunterlagen und Rücktritts- bzw. Widerrufsinformationen des jeweiligen Energieanbieters.
Service- und Auskunftsvollmacht
Die Patrick Stöhr erteilte Service- und Auskunftsvollmacht kann vom Kunden grundsätzlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail an info@struga.at erklärt werden.
Bereits vor Eingang des Widerrufs ordnungsgemäß gesetzte Handlungen oder bereits an Energieanbieter, Netzbetreiber oder andere Stellen übermittelte Erklärungen können dadurch nicht automatisch rückgängig gemacht werden.
Einzelaufträge
Bei verbindlichen Einzelaufträgen hängt die Möglichkeit einer Rücknahme davon ab, ob die beauftragte Erklärung oder Handlung bereits durchgeführt oder an einen Dritten übermittelt wurde.
Nach erfolgter Übermittlung kann eine Rückgängigmachung nicht garantiert werden.
Kostenpflichtige Leistungen
Wird mit einem Verbraucher ausnahmsweise ein kostenpflichtiger Vertrag über eine zusätzliche Leistung geschlossen, werden vor Vertragsabschluss die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls eine gesonderte Rücktritts- oder Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
13. Haftung
Der jeweilige Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung jedenfalls dort, wo eine Beschränkung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht zulässig ist, insbesondere bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für Handlungen, Entscheidungen oder Leistungen selbständiger Energieanbieter, Netzbetreiber, Plattformbetreiber oder sonstiger unabhängiger Dritter wird nicht gehaftet, soweit der betreffende Umstand nicht vom jeweiligen StruGa-Vertragspartner schuldhaft verursacht wurde.
Die Haftung für eigene schuldhafte Fehler bei der Bearbeitung, Übermittlung oder Durchführung übernommener Aufgaben bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang unberührt.
Eine bestimmte Ersparnis, ein bestimmter Energiepreis, eine Vertragsannahme oder eine bestimmte Dauer eines Lieferantenwechsels werden nicht garantiert.
Wirtschaftliche Ergebnisse hängen unter anderem von Verbrauch, Marktpreisen, Vertragsbedingungen, Preisgarantien, Boni, Netzentgelten, Steuern, Abgaben und individuellen Umständen ab.
14. Datenschutz und sensible Kundendaten
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Empfängern, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kunden sollen nur jene personenbezogenen Daten und Unterlagen übermitteln, die für den jeweiligen Vorgang erforderlich sind.
Passwörter, PINs, TANs und 2FA-Codes dürfen nicht an StruGa oder selbständige Vertriebspartner übermittelt werden.
Bank- und SEPA-Unterlagen sowie andere besonders sensible Unterlagen sollen ausschließlich über die für den jeweiligen Vorgang vorgesehenen oder ausdrücklich vereinbarten Übermittlungswege bereitgestellt werden.
15. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation im Zusammenhang mit Anfragen, Tarifprüfungen, Angeboten, Servicevorgängen und Statusinformationen kann insbesondere per E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp oder über dafür vorgesehene digitale Systeme erfolgen.
WhatsApp dient insbesondere der allgemeinen Kontaktaufnahme und laufenden Kommunikation.
Bankdaten, SEPA-Unterlagen, Zugangsdaten, Passwörter, PINs, TANs oder 2FA-Codes sollen nicht über persönliche WhatsApp-Kontakte selbständiger Vertriebspartner übermittelt werden.
Für rechtlich oder organisatorisch sensible Vorgänge kann ein bestimmter Kommunikations- oder Übermittlungsweg vorgesehen werden, soweit dies gesetzlich zulässig und für eine sichere Bearbeitung erforderlich ist.
Eine elektronische Mitteilung gilt nicht allein deshalb als rechtlich zugegangen, weil sie an eine zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer versendet wurde.
Kunden werden gebeten, Änderungen ihrer Kontaktdaten mitzuteilen, wenn diese für einen laufenden Vorgang relevant sind.
16. Änderungen der AGB
Diese AGB können für zukünftige Aufträge und Vertragsverhältnisse geändert werden, insbesondere wenn sich gesetzliche Vorgaben, angebotene Leistungen oder interne Abläufe ändern.
Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gilt grundsätzlich die Fassung der AGB, die wirksam in diesen Auftrag einbezogen wurde.
Eine spätere Änderung dieser Website führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits bestehender Vertragsverhältnisse.
Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse erfolgen nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder mit dem Kunden wirksam vereinbart wurde.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des jeweiligen Vertragspartners vereinbart.
18. Verbraucherschlichtung
Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, besteht derzeit keine freiwillige Verpflichtung zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren.
Gesetzliche Informationspflichten im Zusammenhang mit einem konkreten ungelösten Verbraucherstreit bleiben davon unberührt.
Beschwerden, Rückfragen und Serviceanliegen können an info@struga.at gerichtet werden.
Streitigkeiten zwischen Kunden und einem Energieanbieter oder Netzbetreiber richten sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Verfahren und Zuständigkeiten. StruGa übernimmt dabei keine automatische rechtliche oder formelle Vertretung des Kunden.
19. Rangfolge von Unterlagen und Schlussbestimmungen
Für den Umfang einer erteilten Vollmacht oder eines verbindlichen Einzelauftrags ist das jeweils konkret vom Kunden erteilte Dokument maßgeblich.
Insbesondere gehen für ihren jeweiligen Regelungsbereich die konkret erteilte Service- und Auskunftsvollmacht, ein Einzelauftrag für verbindliche Vertragsaktionen sowie ein Zahlungsdaten- und SEPA-Änderungsauftrag allgemeinen Beschreibungen dieser AGB vor.
Die genannten Service-, Einzelauftrags- und Zahlungsdaten-Dokumente beziehen sich derzeit auf Patrick Stöhr, soweit im jeweiligen Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Für den Energieliefervertrag selbst sind die Vertragsunterlagen und Bedingungen des jeweiligen Energieanbieters maßgeblich.
Anbieter- oder netzbetreiberspezifische Formulare, Identifikationsverfahren oder zwingende Abwicklungsprozesse bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Gesetzlich zulässige formlose Erklärungen und Vereinbarungen werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
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