FAQ
Stand: September 2026 · Redaktionell geprüft · Österreich
FAQ: Strom, Gas, Wechsel & Energieberatung
Der StruGa-Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zu Fix-, Float- und Spot-Tarifen, Anbieterwechsel, Netzkosten, PV, Zählpunkten und persönlicher Energieberatung in Österreich.
Aktuelles 2026
AktuellWie haben sich die Strom-Netzentgelte 2026 verändert?
Seit 1. Jänner 2026 liegen die Strom-Netzentgelte für Haushalte im Österreichschnitt rund 1,3 % über dem Vorjahr. Für einen von der E-Control verwendeten Musterhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch entspricht das im Durchschnitt rund 5 Euro mehr pro Jahr. Die tatsächliche Veränderung ist regional unterschiedlich.
Als wesentliche Gründe nennt die E-Control gestiegene Investitionen in die Stromnetze und geringere Abgabemengen.
AktuellWarum sind die Gas-Netzentgelte 2026 gestiegen?
Für einen von der E-Control verwendeten Musterhaushalt mit 15.000 kWh Jahresverbrauch sind die Gas-Netzentgelte 2026 im Österreichschnitt um 18,2 % gestiegen. Das entspricht im Durchschnitt rund 6 Euro mehr pro Monat. Je nach Bundesland fällt die Veränderung unterschiedlich aus.
Die E-Control nennt mehrere Ursachen: eine deutlich geringere für die Tarifierung zugrunde gelegte Gasmenge, einen geringeren Kraftwerkseinsatz, die schwächere konjunkturelle Entwicklung, den Umstieg von Gas auf andere Energieträger im Wärmebereich sowie höhere vorgelagerte Kosten und den Wegfall von Transitmengen.
Neu 2026Was ist der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)?
Seit 1. April 2026 gibt es bei den Strom-Netzentgelten den Sommer-Nieder-Arbeitspreis, kurz SNAP. Für Haushalte und kleine Betriebe ist der Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts von 1. April bis 30. September jeweils zwischen 10:00 und 16:00 Uhr um 20 % reduziert.
Voraussetzung ist, dass der Smart Meter Viertelstundenwerte erfasst. Sind die Voraussetzungen erfüllt, berücksichtigt der Netzbetreiber den reduzierten Arbeitspreis automatisch.
Was bringt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)?
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025) hat das bisherige ElWOG 2010 abgelöst. Die einzelnen Bestimmungen treten gestaffelt in Kraft.
Seit 1. April 2026 haben Endkundinnen und Endkunden mit intelligentem Messgerät nach Maßgabe des § 22 ElWG ein Recht auf Lieferverträge mit dynamischen Energiepreisen. Lieferanten mit mehr als 25.000 belieferten Zählpunkten müssen solche Verträge anbieten. Seit 1. April 2026 darf außerdem der technische Vorgang eines Lieferantenwechsels höchstens 24 Stunden dauern und muss an jedem Arbeitstag möglich sein.
Seit 1. Juni 2026 gibt es für Strom die neue Auffangversorgung. Die Regeln zur gemeinsamen Energienutzung einschließlich Peer-to-Peer-Verträgen gemäß § 68 ElWG treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Was gilt 2026 bei Strom-Abgaben und Erneuerbaren-Förderkosten?
Die Elektrizitätsabgabe beträgt im Kalenderjahr 2026 für private Haushalte 0,1 Cent/kWh. Für andere Lieferungen beträgt sie 0,82 Cent/kWh.
Die Erneuerbaren-Förderpauschale beträgt auf Netzebene 7 für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 19,02 Euro pro Zählpunkt und Jahr. Zusätzlich ist der Erneuerbaren-Förderbeitrag 2026 gesetzlich mit 7,32 % des österreichweit durchschnittlichen Netznutzungs- und Netzverlustentgelts der jeweiligen Netzebene festgelegt.
Neu 2026Wer kann den Sozialtarif für Strom erhalten?
Der Sozialtarif gilt seit 1. April 2026. Nach den Informationen der E-Control erhalten grundsätzlich Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, den Sozialtarif; Studierende sind von dieser Regelung ausgenommen.
Für bis zu 2.900 kWh Strom pro Jahr beträgt der Energiepreis 6 Cent/kWh. Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben kommen zusätzlich dazu. Die Zuerkennung und Datenabwicklung erfolgt über die ORF-Beitrag Service GmbH (OBS).
Wie wirken sich geopolitische Ereignisse auf Energiepreise aus?
Geopolitische Ereignisse können Großhandels- und Beschaffungskosten beeinflussen. Wie stark und wie schnell sich das auf Endkundenpreise auswirkt, hängt unter anderem vom Tarifmodell und von der Beschaffungsstrategie des Lieferanten ab.
Die E-Control zeigte in ihrer Analyse für das zweite Quartal 2026, dass die Reaktionen je nach Produkt und Energieträger unterschiedlich ausfielen: Der durchschnittliche Hauptproduktpreis für Strom blieb relativ stabil, während die günstigsten Gasangebote zu Beginn des Quartals deutlich stärker reagierten.
Fix, Float & Spot erklärt
AnalyseWas sind Fix-, Float- und Spot-Tarife?
Die Tarifmodelle unterscheiden sich vor allem darin, wie und wann sich der Energiepreis ändern kann. Preisgarantie und Vertragsbindung sind dabei zwei unterschiedliche Dinge.
| Tariftyp | Funktionsweise | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Fix / Preisgarantie | Bei einem Produkt mit Preisgarantie bleibt der vertraglich garantierte Energiepreis für den festgelegten Garantiezeitraum unverändert. | Dauer und Umfang der Preisgarantie, Bindung, Grundpreis und Rabatte prüfen. Eine Preisgarantie ist nicht dasselbe wie eine Bindungsfrist. |
| Float / Index | Der Energiepreis wird nach einer vertraglich festgelegten Formel regelmäßig, etwa monatlich oder quartalsweise, an einen Index gekoppelt angepasst. | Index, Berechnungsformel, Anpassungsintervall, Aufschläge und einen allfälligen Cap prüfen. |
| Spot / Dynamisch | Der Energiepreis orientiert sich an kurzfristigen Börsenpreisen, insbesondere Day-Ahead- oder Intraday-Preisen. Dynamische Strompreise können stündliche oder viertelstündliche Marktintervalle abbilden. | Smart Meter, Abrechnungsintervall, Aufschläge und das eigene Verbrauchsprofil prüfen. Kurzfristige Preise können stark schwanken. |
Was ist der ÖSPI?
Der ÖSPI ist der Österreichische Strompreisindex der Österreichischen Energieagentur. Er bildet die Entwicklung der reinen Strom-Großhandelskomponente auf Basis standardisierter Berechnungen ab; Netzkosten, Steuern und Abgaben sind darin nicht enthalten.
Der ÖSPI kann als Referenz für vertragliche Preisanpassungen verwendet werden. Bei einem konkreten Float-Tarif ist aber immer zu prüfen, welcher Index, welche Formel und welches Anpassungsintervall tatsächlich im Vertrag vereinbart sind.
Wann kann ein Spot- oder dynamischer Stromtarif sinnvoll sein?
Für einen Spot- bzw. dynamischen Stromtarif ist ein Smart Meter erforderlich. Ob der Tarif wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt von den tatsächlich verrechneten Marktpreisen, den Aufschlägen des Lieferanten und dem zeitlichen Verbrauchsprofil ab.
Wer Verbrauch gezielt in günstigere Zeitfenster verschieben kann, kann Preisschwankungen stärker nutzen. Eine Ersparnis ist dadurch aber nicht garantiert.
Habe ich bei Float-Tarifen ein Widerspruchsrecht bei indexbedingten Preisänderungen?
Bei einem echten Float- oder Indexprodukt ist die regelmäßige Preisänderung nach einer vereinbarten Formel bereits Bestandteil des Vertrags. Die E-Control führt für Preisänderungen, die aus diesem vereinbarten flexiblen Mechanismus entstehen, grundsätzlich kein Widerspruchsrecht an.
Die E-Control weist zugleich darauf hin, dass die rechtliche Beurteilung indexbasierter Anpassungen vom konkreten Fall und der Vertragsgestaltung abhängen kann. Deshalb sollte bei Streit über eine Preisanpassung der konkrete Vertrag geprüft werden.
StruGa & Service
Ist StruGa ein Vergleichsportal?
Nein. StruGa ist persönliche Energieberatung. Wir prüfen Rechnung, Verbrauch, Netzgebiet, Tarifmodell, Laufzeit und Gesamtkosten und beurteilen, ob innerhalb unseres verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolios eine passende Alternative vorhanden ist.
Kostet der StruGa-Service etwas?
Die Tarifprüfung, Beratung und Unterstützung beim Wechsel erfolgen für Kundinnen und Kunden ohne separates Beratungshonorar. Für StruGa-Kundinnen und -Kunden fällt für die laufende Betreuung im Rahmen unseres Kundenservices keine separate Servicegebühr an. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.
Was umfasst der StruGa-Kundenservice nach dem Wechsel?
Je nach Anliegen unterstützen wir StruGa-Kundinnen und -Kunden auch nach dem Vertragsabschluss bei sachlichen Fragen zu Vertrags- und Lieferstatus, Rechnungen, Teilzahlungen, Verbrauchs- und Zählerdaten sowie beim Status bereits veranlasster Wechsel, Anmeldungen oder Abmeldungen.
Für bestimmte verbindliche Vertrags- oder Zahlungsänderungen können eine Vollmacht, ein gesonderter Auftrag, zusätzliche Unterlagen oder ein Formular des jeweiligen Lieferanten bzw. Netzbetreibers erforderlich sein. Die Vorgaben des jeweiligen Marktpartners bleiben maßgeblich.
Was passiert, wenn mein Energieanbieter ausfällt?
Strom: Seit 1. Juni 2026 gibt es die Auffangversorgung. Sie greift unter anderem, wenn kein gültiger Stromliefervertrag mehr besteht, etwa bei einer Insolvenz des Lieferanten. Kundinnen und Kunden werden einem Auffangversorger zugeteilt und die Stromversorgung bleibt zunächst aufrecht. Die Auffangversorgung ist auf maximal sechs Monate befristet; innerhalb dieser Zeit sollte ein regulärer Liefervertrag abgeschlossen werden.
Gas: Das Gaswirtschaftsgesetz sieht in bestimmten Ausfallsituationen eine Ersatzversorgung vor. Die konkreten Abläufe unterscheiden sich von der neuen Strom-Auffangversorgung.
Wechsel, Umzug & Rechtliches
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?
Strom: Der Lieferantenwechsel darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Kenntnisnahme des Wechsels durch den Netzbetreiber. Seit 1. April 2026 darf der technische Wechselvorgang höchstens 24 Stunden dauern und muss an jedem Arbeitstag möglich sein.
Gas: Auch der Versorgerwechsel bei Gas darf höchstens drei Wochen dauern. Die 24-Stunden-Vorgabe des § 25 ElWG gilt 2026 für den Stromwechsel.
Bestehende Bindungs- und Kündigungsfristen können trotzdem bestimmen, zu welchem Termin ein Wechsel vertraglich möglich ist.
Muss ich beim normalen Anbieterwechsel selbst kündigen?
Beim normalen Lieferantenwechsel kann der neue Anbieter mit Zustimmung bzw. Vollmacht der Kundin oder des Kunden die für den Wechsel notwendigen Erklärungen gegenüber dem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeben.
Bei einem Umzug, einem Rücktritt oder besonderen Kündigungsfällen können zusätzliche Schritte erforderlich sein.
Gibt es beim Anbieterwechsel eine Versorgungslücke?
Bei einem regulären Anbieterwechsel wird die physische Strom- oder Gasversorgung nicht unterbrochen. Der Netzbetreiber bleibt am selben Standort derselbe; geändert wird der Energielieferant.
Wann erhalte ich nach einem Wechsel die Schlussrechnung?
Für Strom muss die Rechnung nach einem Lieferantenwechsel oder einer Vertragsbeendigung spätestens innerhalb von sechs Wochen gelegt werden. Für Gas gilt ebenfalls eine Frist von spätestens sechs Wochen nach dem Versorgerwechsel oder der Vertragsbeendigung.
Für eine möglichst genaue Abrechnung empfiehlt die E-Control, am Tag des Wechsels den Zählerstand abzulesen und dem Netzbetreiber bekannt zu geben.
Was muss ich beim Umzug beachten?
Am neuen Standort benötigen Sie einen Energieliefervertrag und einen Netznutzungsvertrag. Beide müssen rechtzeitig für den Einzug abgeschlossen bzw. angemeldet sein.
Beim Auszug sind sowohl der Energieliefervertrag als auch der Netznutzungsvertrag für den bisherigen Standort zu beenden. Der Zählerstand sollte bei Aus- und Einzug dokumentiert und dem Netzbetreiber bekannt gegeben werden.
Tarife, Preise & PV
Ist der niedrigste Energiepreis automatisch das beste Angebot?
Nein. Für einen belastbaren Vergleich müssen neben dem Arbeitspreis auch Grundpreis, Preisgarantie, Bindung, Rabatte und sonstige Vertragsbedingungen berücksichtigt werden. Entscheidend sind die erwartbaren Gesamtkosten und die Vertragsbedingungen für die konkrete Situation.
Wie setzt sich die Strom- oder Gasrechnung zusammen?
Die Gesamtrechnung besteht aus der Energiekomponente des Lieferanten, den regulierten Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben bzw. Förderkosten. Auf einem Produktblatt des Lieferanten wird häufig die Energiekomponente ausgewiesen; für einen Gesamtvergleich müssen die übrigen Bestandteile mitberücksichtigt werden.
Bei einem reinen Lieferantenwechsel am selben Standort bleibt der Netzbetreiber derselbe. Die behördlich festgelegten Netzentgelte werden daher nicht durch die Wahl des Energielieferanten verändert.
Lohnt sich ein jährlicher Anbieterwechsel?
Ein jährlicher Wechsel ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Neukundenrabatte können einen Tarif im ersten Jahr günstiger machen; entscheidend ist deshalb der Vergleich der Gesamtkosten mit und ohne einmalige Rabatte sowie der Konditionen nach Ablauf der Aktion.
Die E-Control empfiehlt bei Tarifen mit hohen Neukundenrabatten, nach einem Jahr erneut die Preise zu vergleichen.
Meine Teilbeträge sind zu hoch oder zu niedrig. Was kann ich tun?
Teilbeträge werden auf Basis des bisherigen Verbrauchs oder einer rechnerischen Ermittlung festgelegt. Wenn sich der Verbrauch deutlich verändert hat, können Kundinnen und Kunden den Strom- oder Gasanbieter kontaktieren und um eine Anpassung der Teilbeträge ersuchen.
Die E-Control empfiehlt außerdem, in Jahren ohne Ablesung durch den Netzbetreiber den Zählerstand selbst bekannt zu geben, damit die Abrechnung möglichst auf tatsächlichen Verbrauchsdaten beruht.
Ich habe eine PV-Anlage. Wie kann StruGa helfen?
Bei einer PV-Anlage können zwei getrennte Vertragsseiten relevant sein: der Reststrombezug aus dem Netz und die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom. Beide Konditionen sollten getrennt geprüft werden.
Zusätzlich beeinflusst der Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit, weil selbst verbrauchter PV-Strom den Bezug von Strom aus dem Netz reduziert.
Zähler & Technik
Wo finde ich die Zählpunktbezeichnung?
Die Zählpunktbezeichnung finden Sie auf der Strom- oder Gasrechnung. In Österreich ist sie 33-stellig, beginnt mit „AT“ und dient der eindeutigen Identifizierung der Anlage bzw. des Zählpunkts. Sie wird unter anderem beim Anbieterwechsel verwendet.
Was ist der Unterschied zwischen Zählpunkt und Zählernummer?
Die Zählpunktbezeichnung identifiziert den Zählpunkt eindeutig. Die Zählernummer gehört zum konkreten physischen Messgerät. Wird ein Zähler ausgetauscht, kann sich die Zählernummer ändern, während die Zählpunktbezeichnung bestehen bleibt.
Was bedeuten SLP und RLM?
SLP steht für Standardlastprofil. Dabei wird einem Zählpunkt für Abrechnung und Marktprozesse ein standardisierter Verbrauchsverlauf zugeordnet. RLM steht für registrierende Leistungsmessung; dabei wird der tatsächliche Lastverlauf zeitlich aufgelöst gemessen.
Brauche ich für Float oder Spot einen Smart Meter?
Für einen klassischen Float- oder Index-Tarif mit beispielsweise monatlicher oder quartalsweiser Preisanpassung ist ein Smart Meter nicht zwingend Voraussetzung. Für echte Spot- bzw. dynamische Stromtarife ist ein intelligentes Messgerät erforderlich.
Für den Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) müssen Viertelstundenwerte des Smart Meters verfügbar sein.
Noch unsicher, welcher Tarif zu Ihnen passt?
StruGa prüft Ihre aktuelle Rechnung persönlich und zeigt Ihnen, ob innerhalb unseres verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolios eine passende Alternative vorhanden ist oder ob Bleiben bzw. Abwarten sinnvoller erscheint.


