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FAQ

Stand: September 2026 · Redaktionell geprüft · Österreich

FAQ: Strom, Gas, Wechsel & Energieberatung

Der StruGa-Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zu Fix-, Float- und Spot-Tarifen, Anbieterwechsel, Netzkosten, PV, Zählpunkten und persönlicher Energieberatung in Österreich.

Fix, Float & Spot erklärt

AnalyseWas sind Fix-, Float- und Spot-Tarife?

Die Tarifmodelle unterscheiden sich vor allem darin, wie und wann sich der Energiepreis ändern kann. Preisgarantie und Vertragsbindung sind dabei zwei unterschiedliche Dinge.

TariftypFunktionsweiseWorauf achten?
Fix / PreisgarantieBei einem Produkt mit Preisgarantie bleibt der vertraglich garantierte Energiepreis für den festgelegten Garantiezeitraum unverändert.Dauer und Umfang der Preisgarantie, Bindung, Grundpreis und Rabatte prüfen. Eine Preisgarantie ist nicht dasselbe wie eine Bindungsfrist.
Float / IndexDer Energiepreis wird nach einer vertraglich festgelegten Formel regelmäßig, etwa monatlich oder quartalsweise, an einen Index gekoppelt angepasst.Index, Berechnungsformel, Anpassungsintervall, Aufschläge und einen allfälligen Cap prüfen.
Spot / DynamischDer Energiepreis orientiert sich an kurzfristigen Börsenpreisen, insbesondere Day-Ahead- oder Intraday-Preisen. Dynamische Strompreise können stündliche oder viertelstündliche Marktintervalle abbilden.Smart Meter, Abrechnungsintervall, Aufschläge und das eigene Verbrauchsprofil prüfen. Kurzfristige Preise können stark schwanken.
Bei Produkten mit Preisgarantie betrifft die Garantie den vertraglich zugesagten Energiepreis. Netzentgelte, Steuern und gesetzliche Abgaben sind eigene Preisbestandteile und können sich unabhängig davon ändern.
Was ist der ÖSPI?

Der ÖSPI ist der Österreichische Strompreisindex der Österreichischen Energieagentur. Er bildet die Entwicklung der reinen Strom-Großhandelskomponente auf Basis standardisierter Berechnungen ab; Netzkosten, Steuern und Abgaben sind darin nicht enthalten.

Der ÖSPI kann als Referenz für vertragliche Preisanpassungen verwendet werden. Bei einem konkreten Float-Tarif ist aber immer zu prüfen, welcher Index, welche Formel und welches Anpassungsintervall tatsächlich im Vertrag vereinbart sind.

Wann kann ein Spot- oder dynamischer Stromtarif sinnvoll sein?

Für einen Spot- bzw. dynamischen Stromtarif ist ein Smart Meter erforderlich. Ob der Tarif wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt von den tatsächlich verrechneten Marktpreisen, den Aufschlägen des Lieferanten und dem zeitlichen Verbrauchsprofil ab.

Wer Verbrauch gezielt in günstigere Zeitfenster verschieben kann, kann Preisschwankungen stärker nutzen. Eine Ersparnis ist dadurch aber nicht garantiert.

Habe ich bei Float-Tarifen ein Widerspruchsrecht bei indexbedingten Preisänderungen?

Bei einem echten Float- oder Indexprodukt ist die regelmäßige Preisänderung nach einer vereinbarten Formel bereits Bestandteil des Vertrags. Die E-Control führt für Preisänderungen, die aus diesem vereinbarten flexiblen Mechanismus entstehen, grundsätzlich kein Widerspruchsrecht an.

Die E-Control weist zugleich darauf hin, dass die rechtliche Beurteilung indexbasierter Anpassungen vom konkreten Fall und der Vertragsgestaltung abhängen kann. Deshalb sollte bei Streit über eine Preisanpassung der konkrete Vertrag geprüft werden.

StruGa & Service

Ist StruGa ein Vergleichsportal?

Nein. StruGa ist persönliche Energieberatung. Wir prüfen Rechnung, Verbrauch, Netzgebiet, Tarifmodell, Laufzeit und Gesamtkosten und beurteilen, ob innerhalb unseres verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolios eine passende Alternative vorhanden ist.

Ein Tarifwechsel ist nicht automatisch die beste Lösung. Das Ergebnis kann auch sein, beim bestehenden Tarif zu bleiben oder mit einem Wechsel abzuwarten.
Kostet der StruGa-Service etwas?

Die Tarifprüfung, Beratung und Unterstützung beim Wechsel erfolgen für Kundinnen und Kunden ohne separates Beratungshonorar. Für StruGa-Kundinnen und -Kunden fällt für die laufende Betreuung im Rahmen unseres Kundenservices keine separate Servicegebühr an. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.

Was umfasst der StruGa-Kundenservice nach dem Wechsel?

Je nach Anliegen unterstützen wir StruGa-Kundinnen und -Kunden auch nach dem Vertragsabschluss bei sachlichen Fragen zu Vertrags- und Lieferstatus, Rechnungen, Teilzahlungen, Verbrauchs- und Zählerdaten sowie beim Status bereits veranlasster Wechsel, Anmeldungen oder Abmeldungen.

Für bestimmte verbindliche Vertrags- oder Zahlungsänderungen können eine Vollmacht, ein gesonderter Auftrag, zusätzliche Unterlagen oder ein Formular des jeweiligen Lieferanten bzw. Netzbetreibers erforderlich sein. Die Vorgaben des jeweiligen Marktpartners bleiben maßgeblich.

Wichtig: Der StruGa-Kundenservice ersetzt keine Rechtsberatung oder formelle Rechtsvertretung.
Was passiert, wenn mein Energieanbieter ausfällt?

Strom: Seit 1. Juni 2026 gibt es die Auffangversorgung. Sie greift unter anderem, wenn kein gültiger Stromliefervertrag mehr besteht, etwa bei einer Insolvenz des Lieferanten. Kundinnen und Kunden werden einem Auffangversorger zugeteilt und die Stromversorgung bleibt zunächst aufrecht. Die Auffangversorgung ist auf maximal sechs Monate befristet; innerhalb dieser Zeit sollte ein regulärer Liefervertrag abgeschlossen werden.

Gas: Das Gaswirtschaftsgesetz sieht in bestimmten Ausfallsituationen eine Ersatzversorgung vor. Die konkreten Abläufe unterscheiden sich von der neuen Strom-Auffangversorgung.

Zahlungsverzug oder andere Vertragsverletzungen sind davon zu unterscheiden. Dafür gelten eigene gesetzliche Mahn- und Abschaltregeln.

Wechsel, Umzug & Rechtliches

Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?

Strom: Der Lieferantenwechsel darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Kenntnisnahme des Wechsels durch den Netzbetreiber. Seit 1. April 2026 darf der technische Wechselvorgang höchstens 24 Stunden dauern und muss an jedem Arbeitstag möglich sein.

Gas: Auch der Versorgerwechsel bei Gas darf höchstens drei Wochen dauern. Die 24-Stunden-Vorgabe des § 25 ElWG gilt 2026 für den Stromwechsel.

Bestehende Bindungs- und Kündigungsfristen können trotzdem bestimmen, zu welchem Termin ein Wechsel vertraglich möglich ist.

Muss ich beim normalen Anbieterwechsel selbst kündigen?

Beim normalen Lieferantenwechsel kann der neue Anbieter mit Zustimmung bzw. Vollmacht der Kundin oder des Kunden die für den Wechsel notwendigen Erklärungen gegenüber dem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeben.

Bei einem Umzug, einem Rücktritt oder besonderen Kündigungsfällen können zusätzliche Schritte erforderlich sein.

Gibt es beim Anbieterwechsel eine Versorgungslücke?

Bei einem regulären Anbieterwechsel wird die physische Strom- oder Gasversorgung nicht unterbrochen. Der Netzbetreiber bleibt am selben Standort derselbe; geändert wird der Energielieferant.

Wann erhalte ich nach einem Wechsel die Schlussrechnung?

Für Strom muss die Rechnung nach einem Lieferantenwechsel oder einer Vertragsbeendigung spätestens innerhalb von sechs Wochen gelegt werden. Für Gas gilt ebenfalls eine Frist von spätestens sechs Wochen nach dem Versorgerwechsel oder der Vertragsbeendigung.

Für eine möglichst genaue Abrechnung empfiehlt die E-Control, am Tag des Wechsels den Zählerstand abzulesen und dem Netzbetreiber bekannt zu geben.

Was muss ich beim Umzug beachten?

Am neuen Standort benötigen Sie einen Energieliefervertrag und einen Netznutzungsvertrag. Beide müssen rechtzeitig für den Einzug abgeschlossen bzw. angemeldet sein.

Beim Auszug sind sowohl der Energieliefervertrag als auch der Netznutzungsvertrag für den bisherigen Standort zu beenden. Der Zählerstand sollte bei Aus- und Einzug dokumentiert und dem Netzbetreiber bekannt gegeben werden.

Tarife, Preise & PV

Ist der niedrigste Energiepreis automatisch das beste Angebot?

Nein. Für einen belastbaren Vergleich müssen neben dem Arbeitspreis auch Grundpreis, Preisgarantie, Bindung, Rabatte und sonstige Vertragsbedingungen berücksichtigt werden. Entscheidend sind die erwartbaren Gesamtkosten und die Vertragsbedingungen für die konkrete Situation.

Wie setzt sich die Strom- oder Gasrechnung zusammen?

Die Gesamtrechnung besteht aus der Energiekomponente des Lieferanten, den regulierten Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben bzw. Förderkosten. Auf einem Produktblatt des Lieferanten wird häufig die Energiekomponente ausgewiesen; für einen Gesamtvergleich müssen die übrigen Bestandteile mitberücksichtigt werden.

Bei einem reinen Lieferantenwechsel am selben Standort bleibt der Netzbetreiber derselbe. Die behördlich festgelegten Netzentgelte werden daher nicht durch die Wahl des Energielieferanten verändert.

Lohnt sich ein jährlicher Anbieterwechsel?

Ein jährlicher Wechsel ist nicht automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Neukundenrabatte können einen Tarif im ersten Jahr günstiger machen; entscheidend ist deshalb der Vergleich der Gesamtkosten mit und ohne einmalige Rabatte sowie der Konditionen nach Ablauf der Aktion.

Die E-Control empfiehlt bei Tarifen mit hohen Neukundenrabatten, nach einem Jahr erneut die Preise zu vergleichen.

Meine Teilbeträge sind zu hoch oder zu niedrig. Was kann ich tun?

Teilbeträge werden auf Basis des bisherigen Verbrauchs oder einer rechnerischen Ermittlung festgelegt. Wenn sich der Verbrauch deutlich verändert hat, können Kundinnen und Kunden den Strom- oder Gasanbieter kontaktieren und um eine Anpassung der Teilbeträge ersuchen.

Die E-Control empfiehlt außerdem, in Jahren ohne Ablesung durch den Netzbetreiber den Zählerstand selbst bekannt zu geben, damit die Abrechnung möglichst auf tatsächlichen Verbrauchsdaten beruht.

Ich habe eine PV-Anlage. Wie kann StruGa helfen?

Bei einer PV-Anlage können zwei getrennte Vertragsseiten relevant sein: der Reststrombezug aus dem Netz und die Vergütung für eingespeisten Überschussstrom. Beide Konditionen sollten getrennt geprüft werden.

Zusätzlich beeinflusst der Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit, weil selbst verbrauchter PV-Strom den Bezug von Strom aus dem Netz reduziert.

Zähler & Technik

Wo finde ich die Zählpunktbezeichnung?

Die Zählpunktbezeichnung finden Sie auf der Strom- oder Gasrechnung. In Österreich ist sie 33-stellig, beginnt mit „AT“ und dient der eindeutigen Identifizierung der Anlage bzw. des Zählpunkts. Sie wird unter anderem beim Anbieterwechsel verwendet.

Was ist der Unterschied zwischen Zählpunkt und Zählernummer?

Die Zählpunktbezeichnung identifiziert den Zählpunkt eindeutig. Die Zählernummer gehört zum konkreten physischen Messgerät. Wird ein Zähler ausgetauscht, kann sich die Zählernummer ändern, während die Zählpunktbezeichnung bestehen bleibt.

Was bedeuten SLP und RLM?

SLP steht für Standardlastprofil. Dabei wird einem Zählpunkt für Abrechnung und Marktprozesse ein standardisierter Verbrauchsverlauf zugeordnet. RLM steht für registrierende Leistungsmessung; dabei wird der tatsächliche Lastverlauf zeitlich aufgelöst gemessen.

Brauche ich für Float oder Spot einen Smart Meter?

Für einen klassischen Float- oder Index-Tarif mit beispielsweise monatlicher oder quartalsweiser Preisanpassung ist ein Smart Meter nicht zwingend Voraussetzung. Für echte Spot- bzw. dynamische Stromtarife ist ein intelligentes Messgerät erforderlich.

Für den Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) müssen Viertelstundenwerte des Smart Meters verfügbar sein.

Noch unsicher, welcher Tarif zu Ihnen passt?

StruGa prüft Ihre aktuelle Rechnung persönlich und zeigt Ihnen, ob innerhalb unseres verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolios eine passende Alternative vorhanden ist oder ob Bleiben bzw. Abwarten sinnvoller erscheint.