Premium-Service für Strom, Gas und Einspeisung: Wir bleiben dein Ansprechpartner
Mit unserem Premium-Service für Strom, Gas und Einspeisung endet die Betreuung nicht mit dem Vertragsabschluss. StruGa bleibt dein Ansprechpartner, wenn später Fragen zu deinem Energievertrag, einer Rechnung, dem Lieferstatus, deiner Einspeisung oder einem anderen Anliegen entstehen.

Der Vertragsabschluss ist für uns nicht das Ende der Betreuung
Ein Strom-, Gas- oder Einspeisevertrag ist schnell abgeschlossen. Die eigentlichen Fragen kommen aber häufig erst später.
Wann beginnt die neue Belieferung? Warum sieht die erste Rechnung anders aus als erwartet? Was passiert mit einer Teilzahlung? Wie wird eingespeister Strom vergütet? Wer ist bei einem bestimmten Anliegen zuständig? Der Energielieferant, der Netzbetreiber, der Abnehmer der Einspeisung oder jemand anderes?
Wer sich nicht täglich mit dem Energiemarkt beschäftigt, muss diese Abläufe auch nicht auswendig kennen.
Darauf basiert unser erweiterter StruGa Kundenservice .
Warum ein Premium-Service für Strom, Gas und Einspeisung sinnvoll ist
Ein Energievertrag besteht nicht nur aus einem Preis pro Kilowattstunde. Je nach Vertrag spielen unter anderem Vertragsbedingungen, Laufzeiten, Abrechnungen, Zählpunkte, Liefertermine, Einspeisevergütungen und unterschiedliche Zuständigkeiten eine Rolle.
Auch die österreichische Regulierungsbehörde E-Control weist darauf hin, dass neben dem Preis auch der Kundenservice bei der Wahl eines Energieanbieters eine Rolle spielen kann.
Für uns bestätigt das einen einfachen Gedanken: Der Preis ist wichtig. Die Betreuung sollte trotzdem nicht dort aufhören, wo der Vertrag beginnt.
Wobei wir unsere Kunden unterstützen
Der konkrete Umfang hängt immer vom jeweiligen Anliegen ab. Bei manchen Themen können wir direkt weiterhelfen. Für andere benötigen wir eine Vollmacht, einen ausdrücklichen Auftrag oder die Mitwirkung des zuständigen Energielieferanten, Netzbetreibers beziehungsweise Vertragspartners.
Vertrag und Lieferstatus
Wir helfen dabei, Informationen zu Tarif, Zählpunkt, Lieferbeginn, Lieferende oder Vertragsstatus einzuordnen.
Rechnungen und Teilzahlungen
Bei Fragen zu Rechnungen, Teilzahlungen, Guthaben oder offenen Beträgen unterstützen wir bei der Einordnung und weiteren Klärung.
Verbrauch und Zählerstand
Auch Fragen zu Verbrauchsdaten, Zählerständen oder Verbrauchsstellen können Teil der Betreuung sein.
Wechselstatus
Wir helfen dabei nachzuvollziehen, wie weit ein Wechsel, eine Anmeldung oder eine andere laufende Anfrage fortgeschritten ist.
Kontakt mit Marktpartnern
Soweit es das konkrete Anliegen und die erforderlichen Berechtigungen zulassen, unterstützen wir bei der Kommunikation mit Lieferanten, Netzbetreibern oder anderen zuständigen Vertragspartnern.
Spätere Tarifprüfung
Auch ein bestehender Vertrag kann später erneut betrachtet werden, wenn sich Preise, Vertragsbedingungen oder die persönliche Situation ändern.
Einspeisung und PV
Bei Fragen zu Einspeisetarifen, Einspeiseverträgen, Vergütung oder einem möglichen Wechsel des Abnehmers unterstützen wir bei der Einordnung und den nächsten Schritten.
Du sollst nicht jedes Mal wieder bei null anfangen müssen
Stell dir vor, dein Vertragsabschluss liegt bereits einige Monate zurück. Dann kommt eine Rechnung oder du hast plötzlich eine Frage zu deinem Stromvertrag, Gasvertrag oder deiner Einspeisung.
Du musst jetzt nicht erst herausfinden, welche Hotline zuständig ist oder bei wem du damals den Vertrag abgeschlossen hast.
Du meldest dich bei StruGa. Wir schauen uns an, worum es geht und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
„Einfach melden. Wir schauen uns an, was los ist.“ StruGo von StruGa Energiepartner

Was Betreuung nach dem Vertragsabschluss bedeutet
Nicht jedes Vertriebs- oder Servicemodell ist gleich aufgebaut. Deshalb vergleichen wir hier bewusst keine einzelnen Unternehmen.
Wir zeigen vielmehr, welchen Unterschied eine laufende Betreuung für einen Kunden praktisch machen kann.
| Situation | Ohne laufende Betreuung | Mit StruGa Premium-Service |
|---|---|---|
| Frage nach dem Abschluss | Zuständigen Ansprechpartner selbst suchen | ✓ Zuerst bei StruGa melden |
| Unklarer Lieferstatus | Prozess selbst nachvollziehen | ✓ Unterstützung bei der Klärung |
| Frage zur Rechnung | Zuständigkeit und Ansprechpartner selbst klären | ✓ Wir helfen bei der Einordnung |
| Frage zur Einspeisung | Vertragspartner und Zuständigkeit selbst klären | ✓ Unterstützung bei Tarif, Vertrag und Einordnung |
| Spätere Tarifprüfung | Selbst wieder an eine Prüfung denken | ✓ Vertragssituation kann erneut betrachtet werden |
| Ansprechpartner | Kann je nach Vorgang wechseln | ✓ StruGa bleibt die erste Anlaufstelle |
| Separates StruGa-Servicehonorar | Abhängig vom jeweiligen Beratungs- oder Servicemodell | ✓ Für den beschriebenen Service keines |
Premium-Service ohne separates Servicehonorar
Wie kann StruGa diesen Service anbieten?
Persönliche Betreuung verursacht natürlich Arbeit. Deshalb wollen wir transparent erklären, wie unser Modell funktioniert.
StruGa Energiepartner kann bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.
Für den in diesem Beitrag beschriebenen Premium-Service stellen wir unseren Kunden jedoch kein separates Servicehonorar in Rechnung.
Was dieser Service im Alltag ändern kann
Vor sechs Monaten hast du deinen Stromtarif gewechselt. Heute kommt eine Rechnung und eine Position ist für dich nicht nachvollziehbar.
Oder du betreibst eine PV-Anlage und möchtest wissen, ob dein aktueller Einspeisetarif noch zu deiner Situation passt.
Jetzt könntest du Vertragsunterlagen durchsuchen, Ansprechpartner suchen und selbst herausfinden, wer für dein Anliegen zuständig ist.
Oder du meldest dich bei dem Ansprechpartner, bei dem deine Betreuung begonnen hat.
Genau dafür wollen wir da sein.
Natürlich können wir nicht jede Entscheidung eines Energielieferanten, Netzbetreibers oder Vertragspartners beeinflussen.
Was wir aber können: dein Anliegen verstehen, vorhandene Informationen einordnen und gemeinsam den nächsten sinnvollen Schritt bestimmen.
Service bedeutet für uns nicht: Blankovollmacht
Manche Fragen können wir direkt mit dir klären. Bei anderen Anliegen benötigen wir eine entsprechende Service- und Auskunftsvollmacht.
Geht es um verbindliche Vertragsaktionen oder sensible Änderungen, können zusätzliche ausdrückliche Aufträge erforderlich sein.
Das ist bewusst so aufgebaut. Wir möchten nicht mehr Berechtigungen erhalten als für das jeweilige Anliegen tatsächlich notwendig sind.
Mehr über den Ablauf findest du auf unserer Seite zum StruGa Kundenservice .
Im Energiemarkt gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten
Wer Strom oder Gas bezieht, hat nicht nur mit dem Energielieferanten zu tun. Auch der Netzbetreiber spielt eine eigene Rolle. Bei einer Einspeisung können zusätzlich eigene Vertragsbeziehungen und Abrechnungsprozesse relevant sein.
Die E-Control erklärt beim Lieferantenwechsel, dass der Netzbetreiber auch nach einem Lieferantenwechsel derselbe bleibt. Der neue Lieferant kann mit entsprechender Vollmacht weitere Schritte im Wechselprozess übernehmen.
Wer unabhängig prüfen möchte, welche Strom- und Gastarife in Österreich angeboten werden, kann außerdem den offiziellen Tarifkalkulator der E-Control verwenden.
Informationen zum Ablauf eines Lieferantenwechsels stellt die E-Control ebenfalls direkt zur Verfügung .
Nicht jeder Kontakt muss mit einem neuen Vertrag enden
Unser Ziel ist nicht, bei jeder Gelegenheit einen neuen Tarif abzuschließen.
Wenn dein bestehender Vertrag zu deiner Situation passt, kann Bleiben die vernünftige Entscheidung sein. Manchmal ist ein Wechsel sinnvoll. Manchmal ist Abwarten die bessere Lösung.
Das gilt nicht nur für Strom und Gas. Auch bei einer Einspeisung sollte nicht ausschließlich auf einen einzelnen Vergütungspreis geschaut werden. Vertragsbedingungen, Laufzeiten, Abrechnung und das jeweilige Modell können ebenfalls eine Rolle spielen.
Genau deshalb betrachten wir beim StruGa Tarif-Check nicht nur einen einzelnen Cent-pro-Kilowattstunde-Preis.
Verbrauch, Grundpreis, Tarifmodell, Bindung, Preisgarantie und weitere Vertragsbedingungen können ebenfalls relevant sein.
Häufige Fragen zum StruGa Premium-Service für Strom, Gas und Einspeisung
Kostet der StruGa Premium-Service ein eigenes Servicehonorar?
Für den in diesem Beitrag beschriebenen Kundenservice berechnet StruGa Energiepartner kein separates Servicehonorar. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa durch Energieanbieter oder Vertriebspartner vergütet werden.
Gilt der Service auch nach einem Tarifwechsel?
Ja. Gerade die Betreuung nach dem Abschluss ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Servicegedankens. Kunden können sich auch bei später auftretenden Fragen wieder an StruGa wenden.
Unterstützt StruGa auch bei Einspeisung und PV?
Ja. Auch Fragen zu Einspeisetarifen, Einspeiseverträgen, Vergütungen oder einem möglichen Wechsel des Vertragspartners können Teil unserer Betreuung sein. Was konkret möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag, Anbieter und Prozess ab.
Kann StruGa direkt mit meinem Energieanbieter sprechen?
Das hängt vom konkreten Anliegen ab. Bei bestimmten Auskünften oder Vorgängen benötigen wir eine entsprechende Vollmacht oder einen gesonderten Auftrag. Zusätzlich gelten die jeweiligen Vorgaben des Energielieferanten, Netzbetreibers oder zuständigen Vertragspartners.
Kann StruGa auch bei einer Rechnung helfen?
Wir können dabei helfen, das Anliegen und vorhandene Informationen einzuordnen und den sinnvollen nächsten Schritt festzulegen. Die endgültige Abrechnung und Entscheidung darüber liegt jedoch beim jeweils zuständigen Unternehmen.
Muss ich meinen Anbieter wechseln, um StruGa zu kontaktieren?
Nein. Wer seine aktuelle Situation zuerst prüfen lassen möchte, kann den StruGa Tarif-Check nutzen. Das Ergebnis muss kein Wechsel sein. Auch Bleiben oder Abwarten kann sinnvoll sein.
Weitere Informationen
Mehr über unsere Leistungen: StruGa Kundenservice · Tarif-Check für Strom und Gas · StruGa kontaktieren
Unabhängige Informationen zum österreichischen Energiemarkt: E-Control Tarifkalkulator und Informationen zum Anbieterwechsel .
Du hast eine Frage zu Strom, Gas oder deiner Einspeisung?
Wenn du bereits StruGa-Kunde bist, melde dich bei uns. Wenn wir deine aktuelle Vertragssituation noch nicht kennen, kannst du zuerst unseren Tarif-Check nutzen.
Der konkrete Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Anliegen, erforderlichen Vollmachten oder Aufträgen sowie den Vorgaben des betreffenden Energielieferanten, Netzbetreibers oder sonstigen Vertragspartners ab. StruGa Energiepartner erbringt keine Rechtsberatung oder formelle Rechtsvertretung.

