SLP vs RLM
Strom für Gewerbe & Industrie in Österreich
SLP oder RLM: Strommessung für Gewerbe richtig einordnen
Standardlastprofil und registrierende Leistungsmessung unterscheiden sich bei der Erfassung und Bewertung des Stromverbrauchs. Deshalb prüft StruGa nicht nur Ihren Jahresverbrauch, sondern auch Messart, Leistung, Lastprofil und die wichtigsten Bedingungen Ihres Energieliefervertrags.
Beratung für Gewerbe, Industrie und größere Verbrauchsstellen in ganz Österreich.
Kurz erklärt
Was bedeuten SLP und RLM beim Strom?
Beide Begriffe beschreiben unterschiedliche Formen der Zuordnung beziehungsweise Erfassung des Stromverbrauchs. Allerdings reicht der Jahresverbrauch allein nicht aus, um jede Verbrauchsstelle richtig einzuordnen.
Standardlastprofil
Bei einem Standardlastprofil wird für energiewirtschaftliche Prozesse ein typischer zeitlicher Verbrauchsverlauf zugrunde gelegt. Der tatsächliche Energieverbrauch der Verbrauchsstelle wird weiterhin gemessen.
Ein intelligentes Messgerät kann außerdem detailliertere Verbrauchswerte erfassen, obwohl dem Zählpunkt weiterhin ein Standardlastprofil zugeordnet ist.
Registrierende Leistungsmessung
Bei einer Lastprofilzählung wird der tatsächliche Stromverbrauch zeitlich detailliert erfasst. Dadurch stehen unter anderem Viertelstundenwerte zur Verfügung und der Lastverlauf des Betriebs kann genauer beurteilt werden.
Gerade bei größeren Verbrauchsstellen können dadurch zusätzlich Leistung und leistungsbezogene Kostenbestandteile relevant werden.
Nach § 109 ElWG sind für Zählpunkte mit Entnahme auf den Netzebenen 6 und 7 standardisierte Lastprofile vorgesehen, wenn weniger als 100.000 kWh Jahresverbrauch oder weniger als 50 kW netzwirksame Leistung vorliegen.
Die E-Control beschreibt einen Lastprofilzähler bei mehr als 100.000 kWh Jahresstromverbrauch und entsprechender Leistung. Deshalb sollten Verbrauch, Leistung und vorhandene Messung gemeinsam betrachtet werden.
Quelle: E-Control zu Stromzählern und § 109 ElWG .
Verbrauch richtig beurteilen
Wann werden Lastprofil und Leistung für einen Betrieb wichtig?
Bei größeren Verbrauchsstellen reicht der Blick auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde häufig nicht aus. Zusätzlich können die zeitliche Verbrauchsstruktur und die abgerufene Leistung eine wichtige Rolle spielen.
Ein Produktionsbetrieb kann beispielsweise einen ähnlichen Jahresverbrauch wie ein anderer Betrieb aufweisen und dennoch ein völlig anderes Lastprofil haben. Deshalb können identische kWh-Mengen zu unterschiedlichen Anforderungen führen.
Gleichzeitig sollte klar zwischen dem Energieliefervertrag und den Kosten des Netzbetreibers unterschieden werden. Dadurch lässt sich besser erkennen, welcher Kostenbestandteil tatsächlich beeinflusst werden kann.
Gewerbevertrag richtig beurteilen
Was prüft StruGa bei SLP- und RLM-Verbrauchsstellen?
Eine sinnvolle Prüfung beginnt bei der bestehenden Verbrauchsstelle. Deshalb betrachten wir mehrere technische und kaufmännische Faktoren gemeinsam.
Jahresverbrauch
Der tatsächliche oder erwartete Jahresverbrauch bildet eine wichtige Grundlage für die Einordnung der Verbrauchsstelle.
Leistung
Zusätzlich zum Energieverbrauch kann die benötigte elektrische Leistung eine wesentliche Rolle für Messung und Netzkosten spielen.
Zählart
Wir prüfen, welche Mess- beziehungsweise Zählart aus der Rechnung und den vorhandenen Unterlagen hervorgeht.
Lastprofil
Wenn Lastdaten verfügbar sind, können Verbrauchsverlauf, wiederkehrende Spitzen und zeitliche Strukturen betrachtet werden.
Liefervertrag
Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Preislogik und weitere Vertragsbedingungen werden gemeinsam eingeordnet.
Netzkosten
Netzbezogene Preisbestandteile werden vom Liefervertrag getrennt betrachtet, damit die Kostenstruktur nachvollziehbar bleibt.
So funktioniert die Prüfung
In vier Schritten zur Einordnung Ihres Gewerbevertrags
Sie müssen SLP, RLM und Lastprofil nicht selbst analysieren. Stattdessen beginnt StruGa bei Ihrer bestehenden Rechnung und arbeitet sich anschließend durch die relevanten Daten.
Rechnung senden
Zuerst senden Sie Ihre aktuelle Stromrechnung beziehungsweise die vorhandenen Verbrauchs- und Vertragsdaten.
Verbrauchsstelle prüfen
Danach betrachten wir Jahresverbrauch, Messung, Leistung und vorhandene Angaben zur Verbrauchsstruktur.
Möglichkeiten einordnen
Anschließend prüfen wir passende Möglichkeiten aus unserem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio.
Entscheidung treffen
Danach kann entschieden werden, ob Bleiben, Wechseln oder Abwarten zur aktuellen Situation passt.
Energielieferant, Netzbetreiber und Messkonfiguration sind unterschiedliche Bereiche. Deshalb betrachten wir diese Punkte getrennt und erklären, welche Veränderungen tatsächlich möglich sind.
Typische Einordnung
Welche Betriebe haben typischerweise SLP oder RLM?
Die Beispiele dienen der Orientierung. Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Verbrauchsstelle mit ihrer Leistung, Netzebene, Messung und Verbrauchsstruktur.
Standardlastprofil
SLP findet sich häufig bei kleineren und mittleren Gewerbeverbrauchsstellen, bei denen keine klassische Lastprofilzählung erforderlich ist.
- Kleinere Büros und Dienstleistungsbetriebe
- Handel und kleinere Verkaufsflächen
- Kleinere Werkstätten und Gewerbebetriebe
- Landwirtschaftliche Verbrauchsstellen
Lastprofilzählung
Eine Lastprofilzählung findet sich häufig bei größeren beziehungsweise leistungsintensiveren Gewerbe- und Industrieverbrauchsstellen.
- Produktion und Industrie
- Größere Gewerbebetriebe
- Hotels und größere Gebäude
- Verbrauchsstellen mit höherer Leistung
Wechseln.
Abwarten. Erst prüfen, dann entscheiden.
Klare Einschätzung
Auch bei Gewerbe und RLM führt die Prüfung nicht automatisch zum Wechsel
Wenn der bestehende Stromvertrag weiterhin zur Verbrauchs- und Betriebssituation passt, muss nicht automatisch gewechselt werden.
Deshalb betrachten wir neben dem Energiepreis außerdem Verbrauch, Leistung, Messung, Vertragsmodell und wichtige Vertragsbedingungen.
Wenn eine Änderung aktuell keinen erkennbaren Vorteil bietet, kann die Empfehlung daher auch lauten, beim bestehenden Vertrag zu bleiben oder zunächst abzuwarten.
Gewerbestrom besser verstehen
RLM, Netzentgelte und Beschaffungsmodelle weiter vertiefen
Gerade bei größeren Verbrauchsstellen hängen mehrere Themen zusammen. Deshalb finden Sie bei StruGa weitere Informationen zu RLM, Netzkosten und unterschiedlichen Vertragsmodellen.
Vertrauen & Transparenz
Persönliche Prüfung statt pauschaler RLM-Empfehlung
StruGa unterstützt Gewerbe- und Industriekunden bei der Einordnung ihrer Stromverträge und Verbrauchsstruktur. Dabei erklären wir die relevanten Unterschiede nachvollziehbar.
Verbrauch, Messung und Vertrag werden anhand der konkreten Ausgangssituation betrachtet.
StruGa unterstützt Gewerbe- und Industriekunden in ganz Österreich.
Auch Lastprofil- und Großkundenverträge können individuell geprüft und eingeordnet werden.
Wie wird StruGa vergütet?
Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.
Deshalb sprechen wir bewusst nicht von einem vollständigen Vergleich aller am österreichischen Markt verfügbaren Angebote. Stattdessen prüfen wir passende Möglichkeiten aus unserem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio.
StruGa ist kein Energieversorger
Der Energieliefervertrag wird direkt mit dem jeweiligen Energieanbieter abgeschlossen.
Außerdem ist der örtliche Netzbetreiber weiterhin für Netzanschluss, Netzinfrastruktur und Messung zuständig.
Häufige Fragen
Fragen zu SLP und RLM in Österreich
Die wichtigsten Grundlagen zu Standardlastprofil, Lastprofilzählung und Gewerbestrom kompakt erklärt.
Was bedeutet SLP beim Strom?
SLP steht für Standardlastprofil. Dabei wird einem Zählpunkt für energiewirtschaftliche Prozesse ein standardisierter zeitlicher Verbrauchsverlauf zugeordnet. Der tatsächliche Energieverbrauch wird weiterhin gemessen.
Was bedeutet RLM beim Strom?
RLM steht üblicherweise für registrierende Leistungsmessung. Bei einer Lastprofilzählung wird der Stromverbrauch zeitlich detailliert erfasst. Dadurch stehen unter anderem Viertelstundenwerte des Lastverlaufs zur Verfügung.
Ist ein Betrieb ab 100.000 kWh automatisch RLM-Kunde?
Der Jahresverbrauch allein reicht für eine vollständige Einordnung nicht aus. Nach § 109 ElWG spielen auf den Netzebenen 6 und 7 neben dem Jahresverbrauch auch die netzwirksame Leistung und die konkrete Zählpunktkonfiguration eine Rolle.
Kann ich frei zwischen SLP und RLM wählen?
Die Mess- beziehungsweise Zählart ist nicht einfach ein frei wählbarer Stromtarif. Sie hängt unter anderem von Verbrauch, Leistung, Netzebene, technischer Ausführung und den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers ab.
Warum sind Lastspitzen bei RLM-Verbrauchsstellen relevant?
Bei Lastprofilzählung kann die elektrische Leistung zusätzlich zum reinen Energieverbrauch für bestimmte Netzpreisbestandteile relevant sein. Deshalb sollte bei größeren Verbrauchsstellen nicht ausschließlich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde betrachtet werden.
Was benötigt StruGa für eine erste Prüfung?
Am hilfreichsten ist eine aktuelle Stromrechnung. Bei größeren beziehungsweise lastgemessenen Verbrauchsstellen können zusätzlich Lastprofil- oder Leistungsdaten sinnvoll sein, sofern diese verfügbar sind.
Muss ich nach der Prüfung den Stromanbieter wechseln?
Nein. Eine Prüfung führt nicht automatisch zu einem Anbieterwechsel. Wenn der bestehende Vertrag weiterhin zur Situation passt, kann die Einschätzung auch lauten, zu bleiben oder zunächst abzuwarten.
Berät StruGa Gewerbe- und Industriekunden in ganz Österreich?
Ja. StruGa unterstützt Gewerbe- und Industriekunden österreichweit. Der regionale Schwerpunkt liegt unter anderem in Oberösterreich, Niederösterreich und Wien.
Gewerbe- & RLM-Prüfung
Jetzt Stromrechnung und Gewerbevertrag prüfen lassen
Senden Sie uns Ihre aktuelle Stromrechnung oder starten Sie den Tarif-Check online. Anschließend prüfen wir die vorhandene Verbrauchs-, Mess- und Vertragssituation und erklären verständlich, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Dabei muss das Ergebnis nicht automatisch ein Wechsel sein. Je nach Vertrag und Verbrauchssituation kann auch Bleiben oder Abwarten die passende Entscheidung sein.
Eine Tarifprüfung führt nicht automatisch zu einem Anbieterwechsel. StruGa ist kein Energieversorger. Der Energieliefervertrag wird direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann die Vergütung über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern erfolgen.

