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Gemeinden & kommunale Einrichtungen

Energieberatung für Gemeinden in Österreich

Strom- und Gasverträge für Gemeinden strukturiert prüfen

StruGa unterstützt Gemeinden und kommunale Einrichtungen in Österreich dabei, bestehende Energieverträge, Verbrauchsstellen und Vertragsbedingungen übersichtlich zu erfassen und passende Möglichkeiten für die weitere Energiebeschaffung zu prüfen.

Mehrere Zählpunkte Gemeinsam strukturiert betrachten
Strom und Gas Verträge und Konditionen prüfen
Österreichweit Für Gemeinden und Einrichtungen

StruGa ist kein Energieversorger. Ein neuer Energieliefervertrag kommt direkt mit dem jeweiligen Energieanbieter zustande.

Kurz erklärt

Was bedeutet Energieberatung für Gemeinden?

Kommunale Energiebeschaffung kann mehrere Gebäude, Anlagen, Zählpunkte und Vertragslaufzeiten gleichzeitig betreffen. Eine strukturierte Prüfung schafft eine gemeinsame Grundlage für die weitere Entscheidung.

Energieberatung für Gemeinden bei StruGa bedeutet:

Bestehende Strom- und Gasverträge, Verbrauchsdaten und relevante Vertragsbedingungen werden strukturiert erfasst. Anschließend prüft StruGa passende Möglichkeiten aus dem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio und bereitet relevante Unterschiede nachvollziehbar auf.

Verträge im Blick behalten

Wann lohnt es sich, die Energieverträge einer Gemeinde zu prüfen?

Strom- und Gasverträge müssen nicht permanent gewechselt werden. Eine Prüfung kann aber sinnvoll sein, wenn Vertragsbindungen auslaufen, sich Verbrauchsmengen verändert haben oder mehrere kommunale Verbrauchsstellen gemeinsam betrachtet werden sollen.

Auch vor einer anstehenden Beschaffungsentscheidung kann eine strukturierte Bestandsaufnahme helfen, die vorhandene Ausgangslage besser einzuordnen.

Vertragsbindung oder Laufzeit nähert sich dem Ende
Verbrauchsmengen haben sich verändert
Mehrere Zählpunkte bestehen parallel
Unterschiedliche Vertragslaufzeiten bestehen
Neue Gebäude oder Anlagen kommen hinzu
Konditionen sollen neu eingeordnet werden
Kommunale Gebäude als Beispiel für Energieverbrauchsstellen einer Gemeinde
Mehrere Einrichtungen gemeinsam betrachten Gemeindeamt, Schulen, Kindergarten, Bauhof, Beleuchtung, Sportanlagen oder weitere kommunale Verbrauchsstellen.
Struktur statt Einzelpreis

Was prüft StruGa bei Strom- und Gasverträgen einer Gemeinde?

Welche Punkte relevant sind, hängt von den vorhandenen Verträgen und Verbrauchsstellen ab. Typischerweise werden folgende Bereiche betrachtet.

Arbeitspreise

Bestehende Energiepreise werden im Zusammenhang mit Vertrag und Verbrauch eingeordnet.

GP

Grundpreise

Auch fixe Preisbestandteile können bei mehreren Verbrauchsstellen relevant sein.

LZ

Laufzeiten

Vertragsdauer, Bindung und mögliche Zeitpunkte für weitere Entscheidungen werden erfasst.

ZP

Zählpunkte und Verbrauch

Vorhandene Verbrauchsstellen und dazugehörige Jahresverbräuche werden strukturiert betrachtet.

F/F

Fixe und variable Modelle

Unterschiedliche Preisstrukturen werden im Hinblick auf die jeweilige Ausgangslage eingeordnet.

Verfügbare Möglichkeiten

Passende Optionen aus dem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio werden geprüft.

Klarer Ablauf

In vier Schritten zur strukturierten Energieprüfung

StruGa begleitet den energiewirtschaftlichen Prüfprozess von der Erfassung der Ausgangslage bis zur möglichen weiteren Abwicklung.

1

Verträge und Verbrauch erfassen

Strom- und Gasverträge, Zählpunkte und verfügbare Verbrauchswerte werden zusammengeführt.

2

Bestehende Konditionen prüfen

Preise, Vertragslaufzeiten und weitere relevante Bedingungen werden eingeordnet.

3

Möglichkeiten gegenüberstellen

Passende verfügbare Vertragsmöglichkeiten werden geprüft und verständlich aufbereitet.

4

Weiteres Vorgehen begleiten

Nach einer Entscheidung kann StruGa die organisatorische Abwicklung mit dem Anbieter begleiten.

Bei Gemeinden können zusätzliche Beschaffungsanforderungen relevant sein

Je nach konkretem Beschaffungsvorgang können interne Beschlusswege sowie vergaberechtliche Anforderungen zu beachten sein. StruGa kann energiewirtschaftliche Informationen aufbereiten, erbringt jedoch keine Rechtsberatung und ersetzt keine vergaberechtliche Prüfung durch entsprechend befugte Stellen.

Unterschiedliche Verbrauchsprofile

Für welche kommunalen Einrichtungen ist eine Prüfung sinnvoll?

Gemeinden verfügen häufig über sehr unterschiedliche Verbrauchsstellen. Diese können einzeln oder gemeinsam strukturiert betrachtet werden.

Gemeindeamt und Verwaltung

Gemeindeämter, Verwaltungsgebäude, Bürgerservice und weitere kommunale Bürostandorte.

Schulen und Kindergärten

Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit eigenen Strom- oder Gasverbräuchen.

Straßenbeleuchtung

Öffentliche Beleuchtung und damit verbundene kommunale Verbrauchsstellen.

Bauhof und Infrastruktur

Bauhöfe, technische Einrichtungen und weitere kommunale Infrastruktur.

Sport- und Freizeitanlagen

Sporthallen, Mehrzweckhallen, Vereinsanlagen und kommunale Freizeiteinrichtungen.

Bäder und größere Anlagen

Hallenbäder, Freibäder und andere Einrichtungen mit höherem oder komplexerem Energiebedarf.

Gemeinde.
Gewerbe.
RLM.
Die richtige Einordnung

Bei größeren Verbrauchsstrukturen wird genauer unterschieden

Nicht jeder kommunale Anschluss lässt sich wie ein gewöhnlicher Gewerbeanschluss behandeln. Bei registrierender Leistungsmessung, größeren Verbrauchsmengen oder komplexeren Lastprofilen kann eine speziellere Betrachtung erforderlich sein.

Für solche Fälle verfügt StruGa über einen eigenen Bereich für RLM- und Industriekunden. Klassische Unternehmen finden die allgemeinen Informationen im Bereich Gewerbekunden.

Bleiben.
Wechseln.
Abwarten.
Ergebnis statt Wechselzwang

Nicht jede Energieprüfung muss zu einem Anbieterwechsel führen

Eine Prüfung soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage schaffen. Wenn der bestehende Vertrag zur aktuellen Situation passt, kann auch das Beibehalten der vorhandenen Lösung sinnvoll sein.

Bestehende Konditionen können weiterhin passend sein.
Eine verfügbare Alternative kann wirtschaftlich oder vertraglich interessanter sein.
Eine spätere neuerliche Prüfung kann der sinnvollere Zeitpunkt sein.
Transparente Zusammenarbeit

Persönliche Energieberatung mit nachvollziehbarer Arbeitsweise

Bei StruGa sollen Gemeinden wissen, welche Rolle wir übernehmen, wie Vertragsmöglichkeiten geprüft werden und wie eine Vergütung erfolgen kann.

Bestehendes zuerst prüfen Ein Anbieterwechsel ist nicht automatisch das Ziel.
Möglichkeiten nachvollziehbar erklären Relevante Unterschiede werden verständlich aufbereitet.
Vergütung offen darstellen Provisionen können bei erfolgreichen Abschlüssen eine Rolle spielen.

Wie arbeitet StruGa?

StruGa ist kein Energieversorger. Wir prüfen bestehende Energieverträge und passende Möglichkeiten aus unserem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio.

Dabei behaupten wir nicht, sämtliche Energieanbieter am österreichischen Markt abzudecken. Der Liefervertrag kommt direkt zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Energieanbieter zustande.

Wie kann StruGa vergütet werden?

Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.

Die konkrete Ausgangssituation und gegebenenfalls anfallende Kosten werden vor einer Zusammenarbeit transparent besprochen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Energieberatung für Gemeinden

Die wichtigsten Fragen zu Energieverträgen, mehreren Verbrauchsstellen, Vergütung und größeren kommunalen Verbrauchsstrukturen.

Was prüft StruGa bei den Energieverträgen einer Gemeinde?

StruGa prüft je nach Ausgangssituation unter anderem bestehende Strom- und Gasverträge, Verbrauchsdaten, Zählpunkte, Arbeitspreise, Grundpreise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und verfügbare Vertragsmöglichkeiten aus dem eigenen Anbieter- und Partnerportfolio.

Können mehrere Gemeindeobjekte gemeinsam betrachtet werden?

Ja. Verträge und Verbrauchsdaten mehrerer kommunaler Gebäude, Anlagen und Verbrauchsstellen können gemeinsam erfasst und strukturiert betrachtet werden.

Muss eine Gemeinde nach der Prüfung den Energieanbieter wechseln?

Nein. Eine Prüfung kann auch zum Ergebnis führen, dass der bestehende Vertrag beibehalten oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft wird.

Fallen für die Gemeinde Kosten für die Beratung an?

Die konkrete Vergütung hängt vom jeweiligen Fall ab und wird transparent besprochen. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.

Unterstützt StruGa Gemeinden auch bei Ausschreibungen?

StruGa kann energiewirtschaftliche Daten, bestehende Verträge und verfügbare Angebote für Entscheidungsprozesse aufbereiten. Eine Rechts- oder Vergabeberatung ist damit nicht verbunden und wird durch StruGa nicht ersetzt.

Was passiert bei RLM-Zählpunkten oder größeren Verbrauchsmengen?

Bei registrierender Leistungsmessung oder komplexeren Verbrauchsstrukturen wird der Fall entsprechend eingeordnet. Für solche Anforderungen bietet StruGa einen eigenen Bereich für RLM- und Industriekunden.

Arbeitet StruGa mit allen Energieanbietern in Österreich?

Nein. StruGa behauptet keinen vollständigen Marktvergleich aller Energieanbieter. Wir prüfen passende Möglichkeiten aus unserem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio.

Ist StruGa selbst Energieversorger?

Nein. StruGa ist kein Energieversorger. Ein Energieliefervertrag kommt direkt zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Energieanbieter zustande.

Energieverträge prüfen

Jetzt die Strom- oder Gasverträge Ihrer Gemeinde prüfen lassen

Übermitteln Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Energieverträge. StruGa prüft die Ausgangssituation und bespricht mit Ihnen, welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.

StruGa Energieberatung
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 2
4053 Haid
Oberösterreich, Österreich