Gemeinden & kommunale Einrichtungen
Strom- und Gasverträge für Gemeinden strukturiert prüfen
StruGa unterstützt Gemeinden und kommunale Einrichtungen in Österreich dabei, bestehende Energieverträge, Verbrauchsstellen und Vertragsbedingungen übersichtlich zu erfassen und passende Möglichkeiten für die weitere Energiebeschaffung zu prüfen.
StruGa ist kein Energieversorger. Ein neuer Energieliefervertrag kommt direkt mit dem jeweiligen Energieanbieter zustande.
Was bedeutet Energieberatung für Gemeinden?
Kommunale Energiebeschaffung kann mehrere Gebäude, Anlagen, Zählpunkte und Vertragslaufzeiten gleichzeitig betreffen. Eine strukturierte Prüfung schafft eine gemeinsame Grundlage für die weitere Entscheidung.
Bestehende Strom- und Gasverträge, Verbrauchsdaten und relevante Vertragsbedingungen werden strukturiert erfasst. Anschließend prüft StruGa passende Möglichkeiten aus dem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio und bereitet relevante Unterschiede nachvollziehbar auf.
Wann lohnt es sich, die Energieverträge einer Gemeinde zu prüfen?
Strom- und Gasverträge müssen nicht permanent gewechselt werden. Eine Prüfung kann aber sinnvoll sein, wenn Vertragsbindungen auslaufen, sich Verbrauchsmengen verändert haben oder mehrere kommunale Verbrauchsstellen gemeinsam betrachtet werden sollen.
Auch vor einer anstehenden Beschaffungsentscheidung kann eine strukturierte Bestandsaufnahme helfen, die vorhandene Ausgangslage besser einzuordnen.

Was prüft StruGa bei Strom- und Gasverträgen einer Gemeinde?
Welche Punkte relevant sind, hängt von den vorhandenen Verträgen und Verbrauchsstellen ab. Typischerweise werden folgende Bereiche betrachtet.
Arbeitspreise
Bestehende Energiepreise werden im Zusammenhang mit Vertrag und Verbrauch eingeordnet.
Grundpreise
Auch fixe Preisbestandteile können bei mehreren Verbrauchsstellen relevant sein.
Laufzeiten
Vertragsdauer, Bindung und mögliche Zeitpunkte für weitere Entscheidungen werden erfasst.
Zählpunkte und Verbrauch
Vorhandene Verbrauchsstellen und dazugehörige Jahresverbräuche werden strukturiert betrachtet.
Fixe und variable Modelle
Unterschiedliche Preisstrukturen werden im Hinblick auf die jeweilige Ausgangslage eingeordnet.
Verfügbare Möglichkeiten
Passende Optionen aus dem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio werden geprüft.
In vier Schritten zur strukturierten Energieprüfung
StruGa begleitet den energiewirtschaftlichen Prüfprozess von der Erfassung der Ausgangslage bis zur möglichen weiteren Abwicklung.
Verträge und Verbrauch erfassen
Strom- und Gasverträge, Zählpunkte und verfügbare Verbrauchswerte werden zusammengeführt.
Bestehende Konditionen prüfen
Preise, Vertragslaufzeiten und weitere relevante Bedingungen werden eingeordnet.
Möglichkeiten gegenüberstellen
Passende verfügbare Vertragsmöglichkeiten werden geprüft und verständlich aufbereitet.
Weiteres Vorgehen begleiten
Nach einer Entscheidung kann StruGa die organisatorische Abwicklung mit dem Anbieter begleiten.
Je nach konkretem Beschaffungsvorgang können interne Beschlusswege sowie vergaberechtliche Anforderungen zu beachten sein. StruGa kann energiewirtschaftliche Informationen aufbereiten, erbringt jedoch keine Rechtsberatung und ersetzt keine vergaberechtliche Prüfung durch entsprechend befugte Stellen.
Für welche kommunalen Einrichtungen ist eine Prüfung sinnvoll?
Gemeinden verfügen häufig über sehr unterschiedliche Verbrauchsstellen. Diese können einzeln oder gemeinsam strukturiert betrachtet werden.
Gemeindeamt und Verwaltung
Gemeindeämter, Verwaltungsgebäude, Bürgerservice und weitere kommunale Bürostandorte.
Schulen und Kindergärten
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen mit eigenen Strom- oder Gasverbräuchen.
Straßenbeleuchtung
Öffentliche Beleuchtung und damit verbundene kommunale Verbrauchsstellen.
Bauhof und Infrastruktur
Bauhöfe, technische Einrichtungen und weitere kommunale Infrastruktur.
Sport- und Freizeitanlagen
Sporthallen, Mehrzweckhallen, Vereinsanlagen und kommunale Freizeiteinrichtungen.
Bäder und größere Anlagen
Hallenbäder, Freibäder und andere Einrichtungen mit höherem oder komplexerem Energiebedarf.
Gewerbe.
RLM.
Bei größeren Verbrauchsstrukturen wird genauer unterschieden
Nicht jeder kommunale Anschluss lässt sich wie ein gewöhnlicher Gewerbeanschluss behandeln. Bei registrierender Leistungsmessung, größeren Verbrauchsmengen oder komplexeren Lastprofilen kann eine speziellere Betrachtung erforderlich sein.
Für solche Fälle verfügt StruGa über einen eigenen Bereich für RLM- und Industriekunden. Klassische Unternehmen finden die allgemeinen Informationen im Bereich Gewerbekunden.
Nicht jede Energieprüfung muss zu einem Anbieterwechsel führen
Eine Prüfung soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage schaffen. Wenn der bestehende Vertrag zur aktuellen Situation passt, kann auch das Beibehalten der vorhandenen Lösung sinnvoll sein.
Strompreis, Stromkosten und Tarifmodelle besser beurteilen
Weiterführende StruGa-Ratgeber erklären wichtige Grundlagen zu Energiepreisen, Kostenbestandteilen und Vertragsmodellen.
Strompreis Österreich 2026
Aktuelle Einordnung rund um Strompreise und relevante Preisbestandteile in Österreich.
Mehr erfahren → StromkostenStromkosten verstehen
Welche Bestandteile bei Stromkosten unterschieden werden sollten und wie sie zusammenspielen.
Mehr erfahren → TarifmodelleFix oder Float?
Unterschiede zwischen fixen und variablen Energiepreismodellen verständlich erklärt.
Mehr erfahren → GroßverbrauchRLM und Industrie
Informationen für größere Verbrauchsstrukturen und registrierende Leistungsmessung.
Mehr erfahren →Persönliche Energieberatung mit nachvollziehbarer Arbeitsweise
Bei StruGa sollen Gemeinden wissen, welche Rolle wir übernehmen, wie Vertragsmöglichkeiten geprüft werden und wie eine Vergütung erfolgen kann.
Wie arbeitet StruGa?
StruGa ist kein Energieversorger. Wir prüfen bestehende Energieverträge und passende Möglichkeiten aus unserem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio.
Dabei behaupten wir nicht, sämtliche Energieanbieter am österreichischen Markt abzudecken. Der Liefervertrag kommt direkt zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Energieanbieter zustande.
Wie kann StruGa vergütet werden?
Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.
Die konkrete Ausgangssituation und gegebenenfalls anfallende Kosten werden vor einer Zusammenarbeit transparent besprochen.
Häufige Fragen zur Energieberatung für Gemeinden
Die wichtigsten Fragen zu Energieverträgen, mehreren Verbrauchsstellen, Vergütung und größeren kommunalen Verbrauchsstrukturen.
Was prüft StruGa bei den Energieverträgen einer Gemeinde?
StruGa prüft je nach Ausgangssituation unter anderem bestehende Strom- und Gasverträge, Verbrauchsdaten, Zählpunkte, Arbeitspreise, Grundpreise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und verfügbare Vertragsmöglichkeiten aus dem eigenen Anbieter- und Partnerportfolio.
Können mehrere Gemeindeobjekte gemeinsam betrachtet werden?
Ja. Verträge und Verbrauchsdaten mehrerer kommunaler Gebäude, Anlagen und Verbrauchsstellen können gemeinsam erfasst und strukturiert betrachtet werden.
Muss eine Gemeinde nach der Prüfung den Energieanbieter wechseln?
Nein. Eine Prüfung kann auch zum Ergebnis führen, dass der bestehende Vertrag beibehalten oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft wird.
Fallen für die Gemeinde Kosten für die Beratung an?
Die konkrete Vergütung hängt vom jeweiligen Fall ab und wird transparent besprochen. Bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen kann StruGa über Provisionen von Energieanbietern oder Vertriebspartnern vergütet werden.
Unterstützt StruGa Gemeinden auch bei Ausschreibungen?
StruGa kann energiewirtschaftliche Daten, bestehende Verträge und verfügbare Angebote für Entscheidungsprozesse aufbereiten. Eine Rechts- oder Vergabeberatung ist damit nicht verbunden und wird durch StruGa nicht ersetzt.
Was passiert bei RLM-Zählpunkten oder größeren Verbrauchsmengen?
Bei registrierender Leistungsmessung oder komplexeren Verbrauchsstrukturen wird der Fall entsprechend eingeordnet. Für solche Anforderungen bietet StruGa einen eigenen Bereich für RLM- und Industriekunden.
Arbeitet StruGa mit allen Energieanbietern in Österreich?
Nein. StruGa behauptet keinen vollständigen Marktvergleich aller Energieanbieter. Wir prüfen passende Möglichkeiten aus unserem verfügbaren Anbieter- und Partnerportfolio.
Ist StruGa selbst Energieversorger?
Nein. StruGa ist kein Energieversorger. Ein Energieliefervertrag kommt direkt zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Energieanbieter zustande.
Jetzt die Strom- oder Gasverträge Ihrer Gemeinde prüfen lassen
Übermitteln Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Energieverträge. StruGa prüft die Ausgangssituation und bespricht mit Ihnen, welche weiteren Schritte sinnvoll sein können.
4053 Haid
Oberösterreich, Österreich

